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Härtefallprogramm
Der Bundesrat hat die Covid-19-Härtefallverordnung am 31. März 2021 angepasst. Der Kantonsrat hat den dafür notwendigen Zusatzkredit von 662,8 Mio. Franken bereits bewilligt. Die Antragsfrist für die dritte Zuteilungsrunde ist am 20. Juni 2021 abgelaufen.
Für Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater zur Verfügung.
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Die Bank Avera ist eine von zwölf Banken im Kanton Zürich, die durch die Corona-Massnahmen betroffenen Unternehmen mit Darlehen unterstützt. Der Regierungsrat hat eine Kreditausfallgarantie von 425 Millionen Franken zugesichert. Die Frist für Kreditgesuche ist am 31. März 2021 abgelaufen.
Die kantonale Kreditausfallgarantie richtet sich an Unternehmen:
- mit Hauptsteuerdomizil im Kanton Zürich,
- bis zu 250 Mitarbeitenden.
Sie soll insbesondere bei Härtefällen zum Zug kommen. Härtefälle gemäss Covid-19-Gesetz des Bundes sind:
- insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe,
- wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt.
Für Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater zur Verfügung.
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COVID-19-Kredit (bis zu 10% vom Jahresumsatz, maximal CHF 500 000)
Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Die Laufzeit beträgt 60 Monate. Die Rückzahlungen werden nach der Coronakrise mit der Bank vereinbart. Die Antragsfrist für diesen Kredit ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
COVID-19-Kredit Plus (bis zu 10% vom Jahresumsatz, ab CHF 500 000)
Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0,5%. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Die Laufzeit beträgt 60 Monate. Die Rückzahlungen werden nach der Coronakrise mit der Bank vereinbart. Die Antragsfrist für diesen Kredit ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Überbrückungskrediten des Bundes steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater zur Verfügung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Bank bilden Bestandteil der COVID-19-KREDIT Kreditvereinbarung.
Weitere Empfehlungen
- Sofort Kurzarbeit anmelden.
- Erwerbsausfall für Selbstständigerwerbende beantragen.
- Geschäftsmiete: Verhandlungen mit Vermieter führen.
- Pandemie- oder Epidemieversicherung aktivieren (falls vorhanden).
- Liquiditätsplan für die nächsten Monate erstellen.