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Überbrückungs­kredite Corona

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Coronakrise unverschuldet in finanzielle Engpässe geraten ist, helfen wir Ihnen mit einem Überbrückungskredit weiter.

Überbrückungs­kredite
für KMU

Die Bank Avera ist auch in schweren Zeiten für ihre Firmenkunden da. Firmen, die aufgrund der Coronakrise unverschuldet in Liquiditäts- und Finanzierungs­schwierigkeiten geraten sind, können Überbrückungskredite beantragen.

Die Antragsfrist für COVID-19-Kredite des Bundes ist am 31. Juli 2020 resp. die des Kantons am 30. September 2020 abgelaufen.

  • Überbrückungskredite mit Kantonsgarantie - Antragsfrist abgelaufen

    Unternehmen mit Hauptsteuerdomizil im Kanton Zürich können neben den COVID-19-Krediten des Bundes auch auf die Kreditausfallgarantie des Kantons Zürich zurückgreifen. Die Antragsfrist für diesen Kredit ist am 30. September 2020 abgelaufen.

    Für Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater zur Verfügung.

  • Überbrückungskredite mit Bundesgarantie - Antragsfrist abgelaufen

    COVID-19-Kredit (bis zu 10% vom Jahresumsatz, maximal CHF 500 000)

    Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Die Laufzeit beträgt 60 Monate. Die Rückzahlungen werden nach der Coronakrise mit der Bank vereinbart. Die Antragsfrist für diesen Kredit ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    COVID-19-Kredit Plus (bis zu 10% vom Jahresumsatz, ab CHF 500 000)

    Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0,5%. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Die Laufzeit beträgt 60 Monate. Die Rückzahlungen werden nach der Coronakrise mit der Bank vereinbart. Die Antragsfrist für diesen Kredit ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Bei Fragen zu den Überbrückungskrediten des Bundes steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater zur Verfügung.

     

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Bank bilden Bestandteil der COVID-19-KREDIT Kreditvereinbarung.

Für Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater zur Verfügung.

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