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In der Schweiz erwägen drei von vier Erwerbstätigen, etwas früher aus dem Arbeitsalltag auszutreten. Allerdings hat eine Frühpensionierung weitgehende finanzielle Folgen.
AHV-Beiträge müssen in jedem Fall bis zum ordentlichen Rentenalter bezahlt werden. Die AHV kann maximal zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter vorbezogen werden. Ist dies mit der Frühpensionierung der Fall, kommt es bis ans Lebensende zu Kürzungen bei der AHV-Rente.
Fehlende Beitragsjahre verringern das Ansparkapital, während sich am anderen Ende die Rentenbezugszeit verlängert. Zudem führt die Frühpensionierung zu einem tieferen Umwandlungssatz. Es resultiert eine lebenslange Rentenkürzung.
Insbesondere zwischen Frühpensionierung und ordentlichem Rentenalter entsteht eine grössere Einkommenslücke. Die Säule 3a kann diese Lücke schliessen. Frühzeitiges Vorsorgesparen lohnt sich also in jedem Fall für Sie.