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Tragbarkeit Ihrer Hypothek

Die Tragbarkeit ändert sich mit der Pensionerung und muss auch dann sichergestellt sein.

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Ist die Tragbarkeit Ihrer Hypothek sichergestellt?

Bei einer Hypothek muss die Tragbarkeit gegeben sein. Das heisst, Ihr Einkommen muss für die anfallenden Kosten ausreichen. Für die Zeit nach der Pensionierung gilt zu beachten: Pensionskassen- und AHV-Renten fallen in der Regel deutlich tiefer aus als der bisherige Lohn.

Hypothekar-Richtlinien

Die Eigenheimkosten dürfen nicht höher sein als 35 Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Zur Berechnung wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 Prozent für die Hypothek angenommen. Eine zweite Hypothek müssen Sie zudem innerhalb von 15 Jahren, jedoch spätestens bis zum Rentenalter, zurückzahlen.


Berechnungsbeispiel: veränderte Tragfähigkeit nach Pensionierung

Kalkulatorische Eigenheimkosten in CHF
Kalk. Zins (5 % auf Hypothek von 500 000) 25 000
Kalk. Unterhalt (0,75 % auf Liegenschaftswert von 800 000) 6 000
Amortisation (keine, da zweite Hypothek zurückgezahlt ist) 0
Total kalk. Eigenheimkosten 31 000

 

Erwerbseinkommen vor der Pensionierung in CHF
Erwerbseinkommen Person 1 50 000
Erwerbseinkommen Person 2 60 000
Total Erwerbseinkommen vor der Pensionierung 110 000
Belastungsgrad (kalk. Eigenheimkosten in % des Einkommens) 28 .1%

 

Renteneinkommen nach der Pensionierung in CHF
AHV-Ehepaaraltersrente 44 100
Pensionskassenrenten 30 000
Total Renteneinkommen nach der Pensionierung 74 100
Belastungsgrad (kalk. Eigenheimkosten in % der Renten) 41.8 %

 

In diesem Beispiel beträgt der Belastungsgrad nach der Pensionierung über 35 Prozent: Die Tragbarkeit ist nicht mehr gegeben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich im Voraus optimal darauf vorbereiten.
 

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