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SARON-Hypothek

Die SARON-Hypothek bietet Ihnen hohe Flexibilität, um auf sich verändernde Marktbedingungen und Lebensumstände zu reagieren.

Saron-Hypothek

Die SARON-Hypothek zeichnet sich besonders durch ihre hohe Flexibilität aus. Diese ermöglicht, mit kurzer Vorlaufzeit auf sich verändernde Marktbedingungen und Lebensumstände zu reagieren und Anpassungen an der Finanzierung vorzunehmen.

Vorteile

  • Hohe Flexibilität: mit kurzer Vorlaufzeit auf Marktveränderungen oder Lebensereignisse reagieren
  • Automatische Verlängerung am Quartalsende um ein weiteres Quartal
  • Möglichkeit jederzeit in eine Festhypothek zu wechseln

Kurz erklärt

Die SARON-Hypothek ist eine sogenannte Rollover-Hypothek mit einer Laufzeit von drei Monaten. Rollover bedeutet, dass sich die Hypothek automatisch am Ende jedes Quartals um ein weiteres Quartal verlängert (überrollt) und unverändert weitergeführt wird. Sie weist somit kein Laufzeitende auf. Vertragsanpassungen oder Amortisationen können mit einer dreimonatigen Ankündigungsfrist vorgenommen werden. Erfolgt keine Mitteilung, wird die Hypothek am Quartalsende automatisch um ein weiteres Quartal verlängert und unverändert weitergeführt.

 

Für wen eignet sich die SARON-Hypothek?

Der Zinssatz wird jeweils am Quartalsende für das vergangene Quartal ermittelt. Die SARON-Hypothek eignet sich daher besonders für Kundinnen und Kunden, die die Zinsentwicklung regelmässig verfolgen und auf Zinsänderungen sowie auf das Risiko steigender Zinsen eingestellt sind. Anpassungen an der Finanzierung initiieren Kundinnen und Kunden selbstständig, indem Sie rechtzeitig Kontakt mit ihrer Kundenberaterin oder ihrem Kundenberater aufnehmen. Wie der SARON im Detail berechnet wird, lesen Sie hier.

SARON

  • Steht für: Swiss Average Rate Over-Night
  • Ermittlung durch 160 Banken und Versicherungen am Schweizer Geldmarkt
  • Basiert auf tatsächlich getätigten CHF-Repo-Transaktionen und verbindlicher Preisstellungen der 160 Teilnehmer auf einer regulierten Handelsplattform der SIX
  • Tägliches Fixing, sogenannter «Übernachtzins», spiegelt rückblickend einen Zeitraum (z.B. 3 Monate) wider
  • Hohe Transparenz, keine Manipulationsmöglichkeiten

Wie wird der SARON berechnet?

SIX berechnet täglich den Zinssatz der von den Banken und Versicherungen in der Schweiz getätigten Geschäfte. Dieser SARON-Satz wird täglich um 18.00 Uhr fixiert und publiziert. Die Zinsberechnung der SARON-Finanzierungen erfolgt nun auf Basis dieser einzelnen SARON-Tagessätze.

Diese täglich neu festgesetzten SARON-Tagessätze werden über die Dauer der Zinsperiode (3 Monate) aufgezinst (sogenannter «compounded SARON (3M)»). Der Basiszinssatz für die Kundinnen und Kunden ergibt sich aus dem Durchschnitt aller einzeln aufgezinsten SARON-Tagessätzen und wird jeweils fünf Tage vor dem Zinstermin (d.h. Quartalsende) berechnet. Ist der Basiszinssatz negativ, wird er durch 0% ersetzt. Der so berechnete Compounded SARON (3M) in CHF wird mit der Bankmarge addiert, woraus sich der Gesamtzinssatz ergibt.

Produktprofil

Laufzeit Rollover: ohne feste Laufzeit
Kündigungsfrist 3 Monate
Produktwechsel (bankintern) Möglichkeit jederzeit in eine Festhypothek zu wechseln
(Vorlaufzeit 10 Bankwerktage)
Basiszinssatz Compounded SARON (3M)
Zinsuntergrenze min. 0,0 % + Bankmarge
Zinsperiode 3 Monate «Lookback»
(5 Bankwerktage Versatz zum Quartalsende)
Amortisation direkt / indirekt möglich, sofern vertraglich vereinbart
Zinsusanz effektive Tage / 360
Laufzeit Rollover: ohne feste Laufzeit Kündigungsfrist 3 Monate Produktwechsel (bankintern) Möglichkeit jederzeit in eine Festhypothek zu wechseln
(Vorlaufzeit 10 Bankwerktage)
Basiszinssatz Compounded SARON (3M) Zinsuntergrenze min. 0,0 % + Bankmarge Zinsperiode 3 Monate «Lookback»
(5 Bankwerktage Versatz zum Quartalsende)
Amortisation direkt / indirekt möglich, sofern vertraglich vereinbart Zinsusanz effektive Tage / 360

Gebühren

Vertragsausstellung CHF 200.–/Finanzierungs­rahmen­vertrag
Vertragsausstellung CHF 100.–/Produkt­vereinbarung
Prüfung von Kreditbegehren Individuell nach Absprache
Auslieferung Grundpfandtitel CHF 350.–/Liegenschaft
Mahnspesen: ab 2. Mahnung CHF 50.–/Mahnung
Vertragsausstellung CHF 200.–/Finanzierungs­rahmen­vertrag Vertragsausstellung CHF 100.–/Produkt­vereinbarung Prüfung von Kreditbegehren Individuell nach Absprache Auslieferung Grundpfandtitel CHF 350.–/Liegenschaft Mahnspesen: ab 2. Mahnung CHF 50.–/Mahnung