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Der Schweizer Finanzplatz hat neue Anforderungen für den Zahlungsverkehr definiert. Diese betreffen insbesondere die Einlieferung von Zahlungsdateien und QR-Rechnungen.
Änderung |
Beschreibung |
| Einlieferung von Zahlungsdateien: Neues Format «pain.001.001.09» und strukturierte Adressen für alle Zahlungen |
Zahlungsdateien müssen im neuen Format «pain.001.001.09» (ISO-20022-Meldungsformat V2019) eingeliefert werden. |
| Strukturierte Adressen bei QR-Rechnungen | Zahlungen mit unstrukturierten Adressen werden nicht mehr ausgeführt. |
| EBICS 3.0 wird verbindlich | Einlieferungen von Zahlungsfiles über EBICS 2.4 oder 2.5 sind nicht mehr möglich. |
Der ursprünglich festgelegte Termin vom 14. November 2026 wurde verschoben. Die Bank Avera unterstützt die bisherige Version pain.001.001.03 (V2009) und unstrukturierte Adressdaten voraussichtlich noch bis Mitte 2027. Bis dahin muss die Umstellung auf strukturierte Adressen und die neue Pain-Version erfolgt sein.
Nutzen Sie die verlängerte Übergangsfrist, um Ihre Kreditorenadressen anzupassen und auf die aktuelle ISO-20022-Version umzustellen. So können Sie die erforderlichen Änderungen in Ihrer Zahlungssoftware in einem Schritt umsetzen.
Die einzelnen Angaben einer Adresse werden separat in den vorgesehenen Feldern erfasst.

Zahlungsdateien können im bisherigen Format «pain.001.001.03» (ISO-20022-Meldungsformat V2009) nicht mehr verarbeitet werden. Für alle Zahlungen – sowohl Inland- als auch Auslandzahlungen – ist ausschliesslich das neue Format «pain.001.001.09» (ISO-20022-Meldungsformat V2019) gültig.
Mit der Einführung des neuen Dateiformats werden auch unstrukturierte Adressangaben nicht mehr akzeptiert. Für sämtliche Zahlungen sind strukturierte Adressen erforderlich.
Bitte stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Softwarepartner sicher, dass die Umstellung auf die aktuelle pain-Version sowie die Anpassung Ihrer Kreditorenadressen auf strukturierte Adressen rechtzeitig erfolgen. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Zahlungen weiterhin korrekt verarbeitet werden.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter iso-payments.ch und six-group.com/standards-download-center.
QR-Rechnungen müssen seit 22. November 2025 strukturierte Adressen enthalten. Nun endet die Übergangsfrist. Zahlungen mit unstrukturierten Adressen können nicht mehr verarbeitet werden.
Stellen Sie sicher, dass bei Ihren Kunden keine veralteten QR-Rechnungen im Umlauf sind. Eine rechtzeitige Umstellung hilft, Rückweisungen zu vermeiden und sorgt für einen reibungslosen Zahlungseingang.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie bei SIX unter QR-Rechnung und unter six-group.com/standards-download-center.
Die Übermittlung des neuen Formats «pain.001.001.09» (ISO-20022-Meldungsformat V2019) wird ausschliesslich von EBICS 3.0 unterstützt. Wenn Sie noch EBICS 2.4 oder 2.5 nutzen, ist eine Umstellung auf die neue Version erforderlich.
Bitte stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Softwarepartner sicher, dass Ihr System rechtzeitig auf EBICS 3.0 und die aktuelle pain-Version umgestellt wird. Stellen Sie gleichzeitig Ihre Kreditorenadressen auf strukturierte Adressen um. So bleibt der Datenaustausch für Zahlungsfiles weiterhin gewährleistet.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie bei SIX unter EBICS und unter six-group.com/standards-download-center.