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Der Steuerauszug beinhaltet eine Zusammenfassung der steuerrelevanten Daten des jeweiligen Steuerjahres und ist eine kostenpflichtige Dienstleistung (ausser für Vermögensverwaltungs- u/o. Beratungsmandatskunden), die nur auf expliziten Wunsch zugestellt wird (siehe Tarife). Zudem stellen wir Ihnen einen elektronischen Steuerauszug zu.
Im elektronischen Steuerauszug werden alle auf dem Auszug enthaltenen Daten zusätzlich im selben Dokument in Form eines Barcodes bereitgestellt. Beim Ausfüllen der Steuererklärung – online oder mit einer Software – laden Sie die PDF-Datei bei der Steuerbehörde hoch. Die Daten des Steuerauszugs werden dann automatisch in Ihre Steuererklärung übernommen und Sie müssen diese nicht mehr manuell abtippen.
Die meisten Kantone bieten diese Möglichkeit in ihrer Steuersoftware bereits an.
Quelle: SSK (Schweizerische Steuerkonferenz)
Ab Papier können die Daten aus dem Steuerauszug nicht direkt in die Steuersoftware übernommen/eingescannt werden. Sie können jedoch die Zusammenfassung aus dem Steuerauszug manuell in den Steuerformularen erfassen und den Steuerauszug der Steuererklärung beilegen. Somit müssen keine Einzelbelege eingereicht werden.
Wenn Sie für ein noch komfortableres Handling E-Dokumente aktivieren möchten, kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin.
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Sie haben eine Frage zum elektronischen Steuerauszug oder möchten gerne einen Steuerauszug bestellen? Ihr Kundenberater / Ihre Kundenberaterin steht Ihnen gerne zur Verfügung.