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Mit der 1-jährigen Kassenobligation bietet Ihnen die Bank Avera die Möglichkeit, neu transferiertes Erspartes zu 1 Prozent anzulegen. Der feste Zinssatz sorgt während der gesamten Laufzeit für Planungssicherheit. Nach Ablauf der Kassenobligation wird Ihr Vermögen automatisch in eine passende Anschlusslösung überführt.
Das Angebot gilt für Gelder, die neu zur Bank Avera transferiert werden. Die Mindestanlage beträgt CHF 20 000.–. Überträge von bestehenden Konten bei der Bank Avera sind nicht möglich. Der Zinssatz von 1 Prozent gilt für die Laufzeit von einem Jahr.
Fester Zinssatz
1 %
Laufzeit
1 Jahr
Verrechnungssteuer
35 % ab Bruttozinsertrag von CHF 200.– pro Jahr
Zeichnungsfrist
Zeichnungen sind bis am 31. Dezember 2026 möglich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Anlagebetrag
CHF 20 000 bis CHF 1 000 000
Anschlusslösung
Das Anschlussprodukt ist bereits bei der Zeichnung festzulegen. Sofern noch nicht vorhanden, wird es zusammen mit der Kassenobligation eröffnet. Wird ein Sparkonto Plus als Anschlussprodukt gewählt, wird direkt die vierte Zinsstufe gewährt. Nach Ablauf der Kassenobligation wird das Guthaben auf das gewählte Anschlussprodukt übertragen. Für das Anschlussprodukt gelten die jeweiligen Rückzugsbedingungen. Aktuell gilt beim Sparkonto für Beträge über CHF 20 000 pro Monat eine Kündigungsfrist von 31 Tagen, beim Sparkonto Plus für Beträge über CHF 30 000 pro Jahr eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Zur 1-jährigen Kassenobligation gehört eine anschliessende Sparlösung. Bereits beim Abschluss wählen Sie, ob Ihr Guthaben danach auf ein Sparkonto oder ein Sparkonto Plus übertragen wird. Damit ist die Weiterführung Ihrer Anlage von Anfang an festgelegt.
Sparkonto
Das Sparkonto eignet sich für kurzfristige Sparziele und verbindet attraktive Sparmöglichkeiten mit Flexibilität. Über E-Banking und Mobile Banking behalten Sie Ihre Ersparnisse jederzeit im Blick und können Ihre Finanzen einfach verwalten.
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Sparkonto Plus
Das Sparkonto Plus richtet sich an Personen mit mittel- bis langfristigem Sparhorizont. Dank des attraktiven Zinsstufenmodells bestehen zusätzliche Zinschancen. Wer eine 1-jährige Kassenobligation abschliesst, startet beim Sparkonto Plus direkt in der höchsten Zinsstufe 4 und geniesst damit einen deutlichen Vorsprung im Zinsstufenmodell. So profitieren Anlegerinnen und Anleger sowohl von einem attraktiven Festzins als auch von zusätzlichen Ertragschancen über die Laufzeit der Kassenobligation hinaus.
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Alternative mit 1,2 % Zins: das Sparkonto Invest
Das Sparkonto Invest ist ideal für alle, die liquide bleiben und gleichzeitig von den Renditechancen der Finanzmärkte profitieren möchten. Sie kombinieren ein Sparkonto mit 1,2 % Zins mit einer professionellen Vermögensverwaltung.

Eine Kassenobligation ist ein fest verzinsliches Wertpapier einer Bank. Sie leihen der Bank Geld und erhalten dafür jedes Jahr einen festen Zins.
Die 1-jährige Kassenobligation eignet sich für Privatpersonen, die neues Sparguthaben zur Bank Avera transferieren und dieses für ein Jahr zu einem festen Zinssatz anlegen möchten. Sie ist ideal, wenn Sie Ihr Geld sicher und planbar anlegen wollen und während der Laufzeit nicht darauf angewiesen sind. Mit dem festen Zinssatz von 1 Prozent wissen Sie bereits zu Beginn, welchen Zinsertrag Sie nach einem Jahr erhalten. Auch nach Ablauf der Kassenobligation bleibt Ihr Vermögen mit einer passenden Anschlusslösung entsprechend Ihren Bedürfnissen optimal angelegt.
Der feste Zinssatz von 1 Prozent wird für die gesamte Laufzeit von einem Jahr garantiert.
Die Laufzeit der Kassenobligation beträgt ein Jahr.
Sie können Beträge ab CHF 20 000 bis maximal CHF 1 000 000 anlegen.
Nach Ablauf der Laufzeit wird Ihr Guthaben inklusive Zins automatisch auf ein Sparkonto oder Sparkonto Plus übertragen. Die gewünschte Weiterführung wählen Sie direkt bei der Bestellung. Wir beraten Sie gerne telefonisch zu Ihren Optionen. Wenn Sie noch kein entsprechendes Konto haben, eröffnen wir gerne kostenlos eines für Sie.
Wenn Sie das Sparkonto Plus wählen, wird Ihr Guthaben nach Ablauf der Kassenobligation direkt in der Zinsstufe 4 weitergeführt.
Nein. Für die Kassenobligation fallen keine Gebühren an.
Als Neugeld gilt Vermögen, welches Sie neu von anderen Banken oder Finanzdienstleistern zur Bank Avera überweisen.