Sowohl eine ungenügende Tragbarkeit als auch ein zu geringes Eigenkapital können eine Hypothekaraufnahme verunmöglichen. Wenn die anfallenden Finanzierungskosten 35 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigen, ist die Tragbarkeit einer gewünschten Hypothek nicht gegeben. In diesem Fall kommt eine günstigere Immobilie vielleicht eher in Frage. Bei fehlendem Eigenkapital sieht es anders aus. Denn zur Finanzierung von selbstbewohnten Immobilien können Vorsorgegelder der 2. Säule via Vorbezug oder Verpfändung eingesetzt werden. Und diese beiden Arten der Kapitalbeschaffung haben jeweils ihre Eigenheiten:
Vorbezug
Das Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule wird ausbezahlt und als Eigenmittel in die Liegenschaft investiert. Die Zinsbelastung ist aufgrund der reduzierten Hypothek tiefer.
Verpfändung
Ihr Vorsorgeguthaben dient als Sicherheit für Ihre Eigenheimfinanzierung, weshalb Ihnen unter gewissen Voraussetzungen eine höhere Hypothek zugesprochen wird. Zudem bleiben Ihre Vorsorgeleistungen (z.B. Rente) vollumfänglich erhalten, da keine Auszahlung erfolgt. Des Weiteren ergibt sich ein Steuervorteil aufgrund der hohen und konstanten Schuldzinsabzüge.
Lassen Sie sich von uns beraten. Gerne zeigen wir Ihnen die für Sie beste Finanzierungsmöglichkeit auf.