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Die Umsetzung des letzten Willens im Sinne der Verstorbenen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Übergeben Sie diese Aufgabe einer neutralen Ansprechperson. So stellen Sie eine professionelle Abwicklung und die Teilung Ihres Nachlasses sicher.
Entlastung und Vertretung der Erben
Professionelle und effiziente Umsetzung
Langjährige Erfahrung
Konfliktrisiko minimieren
Gewissheit erhalten
Neutrale Ansprechperson
Welche Fragen werden bei einer Willensvollstreckung beantwortet?
Unsere Leistungen
Setzen Sie die Bank Avera als Willensvollstreckerin ein. Unsere Erbschaftsberaterinnen und Erbschaftsberater unterstützen Sie mit viel Kompetenz und Erfahrung bei Abwicklung und Teilung des Nachlasses nach Ihrem letzten Willen.
Honorar
Unser Honoraransatz beläuft sich zwischen CHF 280 - 320.- pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer.