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Kontoeröffnung

Besondere Bestimmungen für das e-Banking
(e-Banking AGB)

1 Umfang der Dienstleistungen E-Banking
Zu den E-Banking-Dienstleistungen zählen insbesondere der Abruf von Informationen, namentlich betreffend Kontosaldi und verbuchte Transaktionen, sowie die Erteilung von Zahlungs-, Börsenaufträgen usw. über das Internet.

Der Umfang der jeweils verfügbaren E-Banking-Dienstleistungen wird durch die Bank festgelegt. Falls der Vertragspartner diesbezügliche Unterlagen von der Bank erhalten hat, ist deren Inhalt im Rahmen dieses Vertrages ergänzend gültig, der vorliegende Vertrag geht vor.

2 Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank

2.1 Technische Voraussetzungen
Der Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank erfolgt über das Internet. Hierzu benötigt der Vertragspartner die entsprechende Hard- und Software sowie eine spezielle Vereinbarung mit einem Provider, welcher den Zugang zum Internet herstellt.

Die Bank vermittelt nicht den technischen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen. Dies ist alleinige Sache des Vertragspartners. Der Vertragspartner nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Bank die für das E-Banking erforderliche spezielle Software nicht vertreibt. Die Bank übernimmt deshalb keine Gewähr, weder für den Netzbetreiber (Provider) noch für die für das E-Banking erforderliche Software.

2.2 Legitimationsprüfung
Zum Schutz des Vertragspartners überprüft das Computersystem der Bank das Zugriffsrecht des Benutzers. Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank erhält, wer sich beim E-Banking durch Eingabe von mehrstufigen Sicherheitsmerkmalen (wie z.B. Identifikation, Passwort, Legitimationskennziffern, nachstehend Legitimationsmerkmale genannt) identifiziert hat. Die Legitimationsmerkmale werden dem Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigten nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung E-Banking bekannt gegeben.

Bei der Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleistungen wird die Legitimation des Benutzers nicht anhand einer Unterschrift bzw. eines Ausweises geprüft; vielmehr erfolgt die Legitimationsprüfung aufgrund der Legitimationsmerkmale und mittels der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Selbstlegitimation des Vertragspartners).

Jede sich anhand der E-Banking-Legitimationsmerkmale legitimierende Person, unabhängig von ihrem internen Rechtsverhältnis zum Vertragspartner und ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge, Veröffentlichungen oder Regelungen auf den Unterschriftendokumenten, darf seitens der Bank als korrekt legitimierte Person betrachtet werden. Sämtliche Handlungen, die aufgrund der vorerwähnten Legitimationsprüfung erfolgen, sind vom Vertragspartner zu verantworten.

2.3 Besondere Bestimmungen
Die Bank hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, das Erteilen von Auskünften sowie die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen über Internet abzulehnen und darauf zu bestehen, dass sich der Vertragspartner oder der Bevollmächtigte in anderer Weise (durch Unterschrift oder durch persönliche Vorsprache) legitimiert. Der Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen gemäss diesem Vertrag wird gesperrt, wenn der Vertragspartner die Legitimationsmerkmale dreimal falsch eingegeben hat.

Die Bank ist vom Vertragspartner beauftragt, die bei ihr über E-Banking eingehenden Aufträge auszuführen sowie den Instruktionen und Mitteilungen nachzukommen, falls die systemgemässe Legitimationsprüfung nach Ziffer 2.2 erfolgt ist. Werden der Bank im Rahmen des E-Banking Aufträge erteilt, so ist sie berechtigt, einzelne Aufträge nach ihrem freien Ermessen abzulehnen, falls für diese ein freies Guthaben oder eine werthaltige Sicherheit fehlt oder der Rahmen der verfügbaren Kreditlimiten überschritten ist.

Die Bank führt keine Aufträge aus und kommt keinen Instruktionen nach, falls diese vom Vertragspartner ausserhalb des E-Banking via e-Mail übermittelt werden. Vorbehalten bleiben separate Vereinbarungen.

Der Vertragspartner anerkennt vorbehaltlos alle auf seinen Konti/Depots verbuchten Transaktionen, welche mittels E-Banking in Verbindung mit seinen oder den Legitimationsmerkmalen seiner Bevollmächtigten, aber ohne schriftlichen Auftrag getätigt worden sind. Gleichzeitig gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als vom Vertragspartner verfasst und autorisiert.

3 Kosten, Entschädigung
Dem Vertragspartner stehen die allgemeinen Dienstleistungen der Bank im Rahmen des E-Banking bis auf weiteres gratis zur Verfügung. Vorbehalten bleiben die Einführung und Abänderung von Kosten für das E-Banking sowie Entgelt, Kosten, Gebühren usw. gemäss besonderen Vereinbarungen und Tarifen der Bank für mittels E-Banking beanspruchte Dienstleistungen (z.B. für Zahlungs- und Börsenaufträge).

Die Einführung oder Änderung von Kosten wird dem Vertragspartner für sich und seine Bevollmächtigten schriftlich mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe als genehmigt.

Die Bank gilt als ermächtigt, allfällige Kosten und Gebühren einem Konto des Vertragspartners zu belasten.

Für die Herstellung der Verbindung zum Computersystem der Bank hat der Vertragspartner die Dienste von Dritten in Anspruch zu nehmen und die Dritten für diese Dienste direkt zu entschädigen. Hierzu gehören einerseits die Verbindungskosten der Telekommunikationsgesellschaft sowie die Kosten des Providers des Vertragspartners.

4 Sorgfaltspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner und jeder seiner Bevollmächtigten sind verpflichtet, bei einer allfälligen Übergabe eines Passwortes durch die Bank, dieses unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Bei dem einmal geänderten Passwort muss es sich um eine vom Vertragspartner bzw. dem Bevollmächtigten frei wählbare, der Bank nicht bekannte mehrstellige Zahlen- und/oder Buchstabenkombination handeln (gemäss den Instruktionen).

Sie kann vom Vertragspartner bzw. dem Bevollmächtigten jederzeit abgeändert werden.

Der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten sind verpflichtet, alle Legitimationsmerkmale geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Insbesondere darf ein allfälliges Passwort nach seiner Änderung nicht aufgezeichnet oder ungeschützt auf dem Computer des Vertragspartners gespeichert oder unbefugten Dritten offen gelegt werden. Das Passwort darf überdies nicht aus nahe liegenden, leicht ermittelbaren Daten (Geburtsdaten, Telefonnummern, Autokennzeichen usw.) bestehen.

Besteht Anlass zu der Befürchtung, dass unbefugte Drittpersonen Kenntnis von Legitimationsmerkmalen des Vertragspartners oder dessen Bevollmächtigten gewonnen haben, so sind diese unverzüglich zu wechseln und gegebenenfalls neue Legitimationsunterlagen bei der Bank anzufordern.

Der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten sind verpflichtet, für ihr eigenes Computersystem die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und insbesondere ihr Computersystem angemessen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Computerviren zu schützen.

Bei der Ausgabe von vertraulichen Konto- und Depotinformationen auf Mobiletelefon oder auf e-Mail muss der Vertragspartner der richtigen Eingabe der Mobilenummer bzw. der korrekten e-Mail Adresse besondere Aufmerksamkeit schenken.

Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle seine Bevollmächtigten diese Sorgfaltspflichten erfüllen.

Der Vertragspartner trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Preisgabe und der - auch missbräuchlichen - Verwendung seiner Legitimationsmerkmale oder derjenigen seiner Bevollmächtigten ergeben.

5 Erfüllung durch die Bank
Die Bank hat richtig erfüllt, wenn sie nach systemgetreuer Prüfung gemäss Ziffer 2.2 den bei ihr eingehenden Abfragebegehren, Aufträgen oder Verfügungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung Folge leistet, es sei denn, es treffe sie ein grobes Verschulden.

Erfüllungsort für die E-Banking-Dienstleistungen ist das Rechenzentrum der Bank. Sämtliche E-Banking-Dienstleistungen gelten als erbracht, wenn die Bank die vom Vertragspartner elektronisch übermittelten Anweisungen ausgeführt hat und die allenfalls dem Vertragspartner zu übermittelnden Daten dem für den Transport der Daten über Internet zuständigen Dritten (d.h. der Telekommunikationsgesellschaft) übergeben worden sind.

Bis 12 Uhr mittags eines jeden Bankwerktages am Ort des Rechenzentrums der Bank eingehende elektronische Anweisungen des Vertragspartners zur Vornahme von Transaktionen (ausgenommen Börsenaufträge) werden am gleichen Bankwerktag ausgeführt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende elektronische Anweisungen des Vertragspartners werden am nächsten Bankwerktag ausgeführt.

Der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Übermittlung und die Verarbeitung der Börsenaufträge nicht direkt ohne Zeitverzögerung, respektive rund um die Uhr erfolgt, sondern unter anderem von den Handelstagen/Handelszeiten der entsprechenden Börsenplätze und/oder von der Verarbeitungsstelle und/oder von lokalen Vorschriften und Gegebenheiten abhängig ist. Zeitverzögerte Aufträge können fehlerhaft sein, ohne dass dies dem Vertragspartner oder seinen Bevollmächtigten sofort angezeigt werden kann. Die Bank übernimmt keine Haftung für nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge und damit zusammenhängende Schäden, insbesondere durch Kursverluste, soweit die übliche Sorgfalt angewendet wurde.

Der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten nehmen zur Kenntnis, dass jedes Börsengeschäft mit spezifischen Risiken behaftet ist, die durch die Wahl der Anlage sowie das politische und wirtschaftliche Umfeld bestimmt werden. Das Risiko, durch ein Börsengeschäft Verluste zu erleiden, ist beträchtlich. Dies gilt namentlich für kurzfristige und spekulative Anlagen.

Der Vertragspartner bzw. seine Bevollmächtigten erklären, dass sie mit den Gepflogenheiten und Usanzen des Börsengeschäftes vertraut sind, insbesondere deren Strukturen und die Risiken der einzelnen Geschäftsarten kennen.

Der Vertragspartner trägt ausschliesslich die Verantwortung sowie die Folgen von Anlagerisiken, die aus der Titelwahl durch ihn oder seine Bevollmächtigten entstehen können.

Tätigen der Vertragspartner bzw. die Bevollmächtigten Börsengeschäfte, die den Rahmen der bei der Bank vorhandenen Vermögenswerte übersteigen, und kommt der Vertragspartner seiner Pflicht, die erforderliche Deckung bereitzustellen nicht innerhalb von 24 Stunden nach (gerechnet ab der Valuta des für die Zinsberechnung wesentlichen Bankwerktags) oder kann der Vertragspartner nicht erreicht werden, ist die Bank berechtigt, nicht aber verpflichtet, solche Positionen ohne weiteres auf Risiko des Vertragspartners glattzustellen.

Der Vertragspartner nimmt ferner zur Kenntnis, dass er alle im Zusammenhang mit dem E-Banking abzuwickelnden Transaktionen selber erfassen muss und entbindet die Bank ausdrücklich von jeglicher Überwachungspflicht.

Elektronisch übermittelte Anfragen des Vertragspartners werden von der Bank mittels E-Banking während der ganzen Woche rund um die Uhr entgegengenommen und im Rahmen der E-Banking Dienstleistungen beantwortet.

6 Besonderheiten beim Bankverkehr über das Internet und das öffentliche Funknetz
Im Rahmen von E-Banking bei der Bank eingehende und von der Bank versandte Daten werden, mit Ausnahme von Angaben über Absender und Empfänger, von der Bank verschlüsselt, soweit dies die jeweils gültigen technischen Verfahren zulassen.

Die für die Verschlüsselung der Daten notwendige Software wird dem Vertragspartner durch die Bank jeweils automatisch auf dessen Computersystem geladen und gestartet. Dem Vertragspartner ist es untersagt, auf diese Software selber zuzugreifen, insbesondere sie zu kopieren oder zu verändern.

Der Vertragspartner anerkennt, dass das Internet und das öffentliche Funknetz weltweite und offene, grundsätzlich jedermann zugängliche Netze darstellen und dass der E-Banking-Verkehr zwischen dem Vertragspartner und der Bank über öffentliche, nicht speziell geschützte Einrichtungen erfolgt; dies gilt sowohl für die bei der Bank eingehenden elektronischen Anweisungen des Vertragspartners als auch für die von der Bank zum Transport übergebenen elektronischen Meldungen an den Vertragspartner. Die über das Internet zu übermittelnden Daten können das Gebiet der Schweiz in nicht voraussehbarer Weise verlassen, und zwar auch dann, wenn die Computersysteme von Absender und Empfänger in der Schweiz liegen. Da Absender und Empfänger im Rahmen des E-Banking nicht verschlüsselt werden, können die entsprechenden Angaben von unbefugten Dritten gelesen werden. Unbefugte Dritte können deshalb sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland Rückschlüsse auf eine Kundenbeziehung zwischen der Bank und dem Vertragspartner ziehen.

Der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten nehmen zur Kenntnis, dass sie mit der Benützung der E-Banking-Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Es ist Sache des Vertragspartners, sich darüber zu informieren. Die Bank lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.

Sollte der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten E-Banking vom Ausland aus in Anspruch nehmen, nehmen sie zur Kenntnis, dass es Import- und Exportbeschränkungen für die Verschlüsselungsverfahren geben könnte, gegen die sie unter Umständen verstossen, wenn sie E-Banking aus dem Ausland nutzen.

7 Haftung der Bank
Die Bank beachtet bei der Erbringung der E-Banking-Dienstleistungen und beim Betrieb ihres Rechenzentrums die üblichen Sorgfaltspflichten. Voraussehbare Betriebsunterbrüche werden, wenn immer möglich, mittels News-Seite im Rahmen des E-Banking im Voraus angekündigt; Betriebsunterbrüche zu Wartungszwecken und zur Erweiterung oder Anpassung des Systems sowie Betriebsunterbrüche bei vermuteten oder festgestellten Gefährdungen der Betriebssicherheit bleiben ausdrücklich vorbehalten und lösen keinerlei Rechtsansprüche des Vertragspartners aus. Verarbeitungsunterbrüche werden in der kürzestmöglichen Frist behoben. Durch Verarbeitungsunterbrüche entstehen keine Schadenersatzansprüche des Vertragspartners. Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die verwendete Verschlüsselungssoftware; allfällige Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit von E-Banking-Daten/Informationen. Insbesondere Informationen über Konti und Depots (Saldo, Auszüge, Transaktionen usw.) sind vorläufig und unverbindlich. Ebenso stellen sämtliche E-Banking-Mitteilungen keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, das Angebot werde ausdrücklich als verbindliche Offerte gekennzeichnet. Ferner sind Angaben über Devisen oder Notenkurse stets unverbindliche Informationen.

Der Vertragspartner anerkennt, dass der Transport von elektronischen Daten vom Vertragspartner bis zum Rechenzentrum der Bank und vom Rechenzentrum der Bank bis zum Vertragspartner nicht in den Verantwortungsbereich der Bank fällt; dies ist vielmehr vom Vertragspartner selbst oder den von ihm beigezogenen Dritten zu besorgen. Für die Bank verbindlich sind stets die auf dem Computersystem der Bank getätigten Transaktionen, wie sie in elektronischen Aufzeichnungen und allfälligen Computerausdrucken der Bank wiedergegeben sind. Jede Haftung der Bank für Schäden, die dem Vertragspartner infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen Dritter in die Datenübertragungseinrichtungen entstehen, ist ausgeschlossen.

Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Vertragspartner aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.

8 Sperre
Der Vertragspartner kann seinen oder den Zugang seiner Bevollmächtigten zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank selber sperren oder sperren lassen. Die Sperre kann während der üblichen Geschäftszeit bei der kontoführenden Geschäftsstelle der Bank verlangt und muss der Bank unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Der Vertragspartner und jeder seiner Bevollmächtigten können den eigenen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank mittels E-Banking selber sperren (dreimal falsch autorisieren).

Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Vertragspartners und/oder seiner Bevollmächtigten ganz oder teilweise zu sperren, ohne Angabe von Gründen und ohne vorgängige Kündigung.

9 Elektronische Konto-/Depotdokumente
Der Vertragspartner anerkennt, dass die schriftliche Mitteilung und die Mitteilung in elektronischer oder anderer Form in gleicher Weise verbindlich sind.

Sobald die elektronischen Konto-/Depotdokumente für den Vertragspartner bzw. dessen Bevollmächtigte auf der E-Banking Umgebung abrufbar sind, gelten diese als zugestellt. Hat der Vertragspartner bzw. dessen Bevollmächtigte die Konto-/Depotdokumente abgerufen, so sind diese mindestens während eines Monates verfügbar.

Die Verantwortung für die Aufbewahrung der Konto-/Depotdokumente liegt allein beim Vertragspartner. Für allfällige Beanstandungen bezüglich der getätigten Transaktionen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, Konto/Depotauszüge in Papierform zu beziehen. Dabei erklärt sich der Vertragspartner mit der jeweiligen Gebührenordnung der Bank einverstanden.

10 Vollmachtsbestimmungen
Zur Ausübung seiner Befugnis werden jedem Bevollmächtigten persönliche Legitimationsunterlagen übergeben. Die Ermächtigung der Bevollmächtigten zur Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleistungen der Bank im Umfang gemäss Ziffer 1 gilt bis zu einem an die kontoführende Geschäftsstelle der Bank schriftlich gerichteten Widerruf. Es wird ausdrücklich bestimmt, dass eine erteilte Ermächtigung mit dem Tod oder dem allfälligen Verlust der Handlungsfähigkeit des Vertragspartners nicht erlischt, sondern ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen bis zum schriftlichen Widerruf in Kraft bleibt.

Die Streichung des Zeichnungsrechts des Bevollmächtigten auf den bei der Bank hinterlegten Unterschriftendokumenten des Vertragspartners hat nicht automatisch die Aufhebung dessen Ermächtigung zur Benützung von E-Banking zur Folge; vielmehr bedarf es eines ausdrücklichen Widerrufs.

Die Bank ist beauftragt, die bei ihr mittels E-Banking mit den Legitimationsmerkmalen des Bevollmächtigten eingehenden Aufträge zulasten des Vertragspartners auszuführen sowie dessen Instruktionen und Mitteilungen nachzukommen, falls die systemgemässe Prüfung nach Ziffer 2.2 erfolgt ist.

11 Änderung der Vertragsbedingungen
Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Änderungen werden dem Vertragspartner in geeigneter Weise mitgeteilt und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

12 Kündigung
Die Kündigung des E-Banking-Vertrages (oder einzelner Dienstleistungen davon) kann seitens des Vertragspartners und seitens der Bank jederzeit mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die Mitteilung der Kündigung ist schriftlich vorzunehmen und hat die sofortige Sperrung des Zugangs zur Folge.

13 Vorbehalt weiterer Bestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benützung von Internet oder den Bankverkehr über Internet regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für den vorliegenden Anschluss an das E-Banking der Bank.

Im Übrigen gelten die zwischen dem Vertragspartner und der Bank abgeschlossenen Verträge nach ihrem jeweiligen Inhalt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, welche Bestandteil dieses Vertrages bilden. Der Vertragspartner bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit ihrem Inhalt einverstanden ist.

14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Vertragspartners und seiner Bevollmächtigten mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort (vorbehältlich Ziffer 5), Betreibungsort für Vertragspartner mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren, unter Vorbehalt allfälliger Rechtsmittel an das Schweizerische Bundesgericht, ist Wetzikon. Die Bank hat indessen das Recht, den Vertragspartner bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Wetzikon, 1. Januar 2011
Bank Avera Genossenschaft

 

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