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Besondere Bestimmungen für das e-Banking
(e-Banking AGB)

Die vorliegenden besonderen Bestimmungen finden zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank Avera Genossenschaft (nachfolgend «Bank» genannt) Anwendung. Mit der Verwendung von E-Banking anerkennt der Kunde zudem die Hinweise im Basisvertrag, die Datenschutzerklärung, sowie das Depotreglement. Das vorliegende Dokument ersetzt sämtliche bisherige Versionen der E-Banking AGB.

1. Umfang der Dienstleistungen E-Banking und Zugang

Der Umfang der jeweils verfügbaren E-Banking-Dienstleistungen wird durch die Bank festgelegt. Falls der Kunde bzw. sein Bevollmächtigter (nachfolgend gemeinsam «Nutzer» genannt) diesbezügliche Unterlagen von der Bank erhalten hat, ist deren Inhalt im Rahmen dieses Vertrages ergänzend gültig; die vorliegenden Bestimmungen gehen vor. Die Bank vermittelt nicht den technischen Zugang zu den E-Banking Dienstleistungen. Dies ist alleinige Sache des Nutzers. Der Nutzer nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Bank die für E-Banking erforderliche spezielle Software nicht vertreibt. Entsprechend übernimmt die Bank keine Gewähr, weder für den Netzbetreiber (Provider) noch für die zu E-Banking erforderliche Software.

Zum Schutz des Nutzers überprüft das Computersystem der Bank das Zugriffsrecht des Nutzers. Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank erhält, wer sich durch Eingabe von Sicherheitsmerkmalen (wie z. B. Identifikation, Passwort, Legitimationskennziffern) identifiziert hat. Der Nutzer akzeptiert die Bedingungen, sobald er das betreffende Legitimationsmittel erstmals einsetzt. Die Bank kann die Legitimationsmittel jederzeit aus sachlichen Gründen austauschen oder anpassen. Die Legitimationsmerkmale werden dem Nutzer auf geeignete Weise bekannt gegeben.

2. Erteilen/Ausführen von Aufträgen per E-Banking

Die Bank hat richtig erfüllt, wenn sie nach branchenüblicher Legitimationsprüfung den bei ihr eingehenden Abfragebegehren, Aufträgen oder Verfügungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung Folge leistet. Bei der Bank eingehende Zahlungsanweisungen werden in der Regel nach Möglichkeit am gleichen Bankwerktag ausgeführt (ausgenommen Börsenaufträge), spätestens aber am nächsten Bankwerktag. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Deckung von Aufträgen durch Kontoguthaben oder Depotbestände bei deren Annahme zu überprüfen. Im Falle einer Unterdeckung kann die Bank den Kunden auffordern, die Deckung innert angemessener Frist sicherzustellen. Die Bank ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, solche Positionen ohne Weiteres auf Risiko des Kunden glattzustellen. Ferner nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass die Übermittlung und Verarbeitung von Börsenaufträgen mit Zeitverzögerung erfolgen kann. Der Ausführungszeitpunkt hängt unter anderem von den Handelstagen/Handelszeiten der entsprechenden Börsenplätze und/ oder von der Verarbeitungsstelle und/oder von lokalen Vorschriften und Gegebenheiten ab. Zeitverzögerte Aufträge können fehlerhaft sein, ohne dass dies dem Nutzer sofort angezeigt werden kann. Die Bank übernimmt keine Haftung für nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge und damit zusammenhängende Schäden, insbesondere durch Kursverluste, es sei denn, sie hat die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt.

Die Bank hat zudem das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, das Erteilen von Auskünften sowie die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen über das Internet abzulehnen und darauf zu bestehen, dass sich der Kunde in anderer Weise (z. B. durch Unterschrift oder durch persönliche Vorsprache) legitimiert.

Der Kunde anerkennt vorbehaltlos alle auf seinen Konti/Depots verbuchten Transaktionen, welche mittels E-Banking in Verbindung mit seinen oder den Legitimationsmerkmalen seiner Bevollmächtigten getätigt worden sind. Diese sind sowohl für den Kunden als auch für den Bevollmächtigten verbindlich. Gleichzeitig gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als vom Kunden verfasst und autorisiert.

Der Nutzer nimmt ferner zur Kenntnis, dass er alle im Zusammenhang mit dem E-Banking abzuwickelnden Transaktionen selbst erfassen muss und entbindet die Bank ausdrücklich von jeglicher Überwachungspflicht.

3. Besonderheiten beim Bankverkehr übers Internet

Der Nutzer anerkennt, dass das Internet weltweit, offen und daher grundsätzlich allen zugänglich ist und dass der E-Banking-Verkehr zwischen dem Nutzer und der Bank über öffentliche, nicht speziell geschützte Einrichtungen erfolgt. Das gilt sowohl für die bei der Bank eingehenden elektronischen Anweisungen des Nutzers als auch für die von der Bank zur Übermittlung übergebenen elektronischen Meldungen an den Nutzer. Die über das Internet zu übermittelnden Daten können das Gebiet der Schweiz in nicht voraussehbarer Weise verlassen und dies auch dann, wenn die Computersysteme von Absender und Empfänger in der Schweiz liegen. Die Bank haftet generell nicht für Schäden, welche durch die Nutzung des öffentlichen Internets entstehen.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sie mit der Benützung der E-Banking-Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Es ist Sache des Kunde, sich darüber zu informieren. Die Bank lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.

4. Haftung der Bank

Zusätzlich zu den in den vorliegenden E-Banking AGB enthaltenen Haftungsausschlüssen gilt Folgendes:

Die Bank beachtet bei der Erbringung der E-Banking-Dienstleistungen und beim Betrieb ihres Rechenzentrums die geschäftsüblichen Sorgfaltspflichten. Voraussehbare Betriebsunterbrüche werden - wenn immer möglich - im Voraus angekündet. Betriebsunterbrüche zu Wartungszwecken und zur Erweiterung oder Anpassung des Systems sowie Betriebsunterbrüche bei vermuteten oder festgestellten Gefährdungen der Betriebssicherheit bleiben ausdrücklich vorbehalten und lösen keinerlei Rechtsansprüche des Kunden gegenüber der Bank aus.

Der Nutzer anerkennt, dass die Übermittlung von elektronischen Daten vom Nutzer bis zur Bank und umgekehrt nicht in den Verantwortungsbereich der Bank fällt. Für die Bank verbindlich sind stets die auf dem Computersystem der Bank getätigten Transaktionen, wie sie in elektronischen Aufzeichnungen der Bank wiedergegeben werden. Jede Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunde infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen Dritter in die Datenübertragungseinrichtungen entstehen, ist ausgeschlossen. Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.

5. Elektronische Bankdokumente und Informationen

Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von E-Banking-Daten/-Informationen. Insbesondere Informationen über Konti und Depots (z. B. Saldo, Auszüge, Transaktionen usw.) sind vorläufig und unverbindlich. Ebenso stellen sämtliche E-Banking-Mitteilungen keine verbindlichen Offerten dar, es sei denn, das Angebot werde ausdrücklich als verbindliche Offerte gekennzeichnet. Ferner sind die Angaben über Devisen oder Notenkurse stets unverbindliche Informationen.

Der Vertragspartner anerkennt, dass die schriftliche Mitteilung und die Mitteilung in elektronischer Form in gleicher Weise verbindlich sind. Sobald die elektronischen Konto-/Depotdokumente für den Nutzer auf der E-Banking Umgebung abrufbar sind, gelten diese als zugestellt und sind während mindestens eines Jahres verfügbar.

Die Verantwortung für die Aufbewahrung der Konto- /Depotdokumente liegt allein beim Kunden. Für allfällige Beanstandungen bezüglich der getätigten Transaktionen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Konto/Depotauszüge in Papierform zu beziehen. Dabei erklärt sich der Kunde mit der jeweiligen Gebührenordnung der Bank einverstanden.

6. Vollmachtbestimmungen

Zur Ausübung seiner Befugnis werden jedem Bevollmächtigten persönliche Legitimationsunterlagen übergeben. Die Ermächtigung der Bevollmächtigten zur Inanspruchnahme der E-Banking-Dienstleistungen der Bank gilt bis zu einem an die kontoführende Geschäftsstelle der Bank gerichteten Widerruf. Es wird ausdrücklich bestimmt, dass eine erteilte Ermächtigung mit dem Tod oder dem allfälligen Verlust der Handlungsfähigkeit des Kunden nicht erlischt und ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen bis zum schriftlichen Widerruf in Kraft bleibt.

Die Streichung des Zeichnungsrechts des Bevollmächtigten auf den bei der Bank hinterlegten Unterschriftendokumenten des Kunden hat nicht automatisch die Aufhebung dessen Ermächtigung zur Benützung von E-Banking zur Folge, vielmehr bedarf es eines ausdrücklichen Widerrufs.

Jede sich anhand der E-Banking-Legitimationsmerkmale legitimierende Person, unabhängig von ihrem internen Rechtsverhältnis zum Kunden und ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge, Veröffentlichungen oder Regelungen auf den Unterschriftendokumenten, darf seitens der Bank als korrekt legitimierende Person betrachtet werden. Die Bank darf daher ohne weitere Überprüfung der Berechtigung der Person Aufträge und rechtsverbindliche Mitteilungen entgegennehmen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Berechtigten handelt.

7. Kosten, Entschädigung

Dem Kunden stehen die allgemeinen Dienstleistungen der Bank im Rahmen des E-Banking bis auf Weiteres kostenlos zur Verfügung. Vorbehalten bleiben die Einführung und die Abänderung von Kosten für das E-Banking sowie Entgelt, Kosten, Gebühren usw. gemäss besonderen Vereinbarungen und Tarifen der Bank für mittels E-Banking beanspruchte Dienstleistungen (z. B. für Zahlungs- und Börsenaufträge).

Die Einführung oder die Änderung von Kosten wird dem Kunden durch elektronische Anzeige, Mitteilung in den E-Banking Dienstleistungen oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Die Änderung gilt ohne Widerspruch innert Monatsfrist ab Bekanntgabe als genehmigt.

Die Bank ist ermächtigt, allfällige Kosten und Gebühren einem Konto des Kunden zu belasten.

8. Sperre/Kündigung

Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Nutzers ganz oder teilweise zu sperren, ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung oder vorgängige Kündigung. Die Kündigung des E-Banking-Vertrages (oder einzelner Dienstleistungen davon) kann seitens des Kunden und seitens der Bank jederzeit - erfolgen. Die Mitteilung der Kündigung hat die Sperrung des Zugangs zur Folge. Sollte der E-Banking-Zugang während zwei Jahren nicht genutzt werden, kann dieser seitens Bank aus Sicherheitsgründen aufgehoben werden.

9. Sorgfaltspflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet alle Legitimations- und Authentifizierungsmerkmale geheim zu halten, und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte Dritte zu schützen sowie bei einer allfälligen Übergabe eines Passwortes durch die Bank dieses unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Weiter sind die Endgeräte gegen Zugriff durch unbefugte Dritte abzusichern. Insbesondere sind diese mit einem aktuellen Virenschutzprogramm auszustatten.

Besteht Anlass zu der Befürchtung, dass unbefugte Drittpersonen Kenntnis von Legitimations- oder Authentifizierungsmerkmalen des Nutzers gewonnen haben, so sind diese unverzüglich zu wechseln und gegebenenfalls neue Legitimationsunterlagen bei der Bank anzufordern.

Der Nutzer ist zudem verpflichtet, im Vorgang zu E-Banking-Zahlungen jene Abklärungen vorzunehmen, die notwendig sind, um ausschliessen zu können, dass es sich beim Zahlungsempfänger um einen mutmasslichen Betrüger handelt. Die Bank hat ihrerseits keine Möglichkeit den Zahlungsempfänger und dessen Absichten zu überprüfen. In diesem Sinne ist der Kunde für die von ihm erfassten Zahlungen selbst verantwortlich.

Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, welche sich aus einer mangelhaften Anwendung der Sorgfaltspflichten ergeben. Indes ist der Kunde verantwortlich dafür, dass auch alle seine Bevollmächtigten diese Sorgfaltspflichten erfüllen.

10. Änderung der Vertragsbedingungen

Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen sowie wesentliche Änderungen des E-Banking-Dienstleistungsangebotes vor. Eine solche wird dem Kunden für sich und für die Nutzer schriftlich oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nutzung der E-Banking-Dienstleistung als genehmigt.

11. Vorbehalt weiterer Bestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benützung von Internet oder den Bankverkehr über Internet regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für den vorliegenden Anschluss an das E-Banking der Bank. Im Übrigen gelten die zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge nach ihrem jeweiligen Inhalt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, welche Bestandteil dieses Vertrages sind. Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit ihrem Inhalt einverstanden ist.

Wetzikon, 1. Januar 2025
Bank Avera Genossenschaft

 

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