Mo – Fr: 08.00 bis 17.30 Uhr
Damit wir für Sie Ihr Konto so rasch als möglich und mit den korrekten und vollständigen Vertragsunterlagen eröffnen können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie, uns auch während der Kontoführung laufend bei Änderungen (Gruppenstruktur, Beteiligungsverhältnisse etc.) zeitnah zu informieren.
Für eine schnelle und korrekte Kontoeröffnung, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular mit Fragen zu Ihrem Unternehmen aus.
Beachten Sie, dass dabei ein Upload eines Aktienbuches und eines Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen gem. Art. 686 und 697l OR vorgenommen werden muss.
Im Kommentar zur Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) sind die Abklärungspflichten für die kontoeröffnende Bank vorgegeben.
Gemäss den aktuellen Bestimmungen des Aktienrechts und den internationalen Vorgaben GAFI (Groupe d’action financière) hat die Gesellschaft ein Verzeichnis der Inhaber und der wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen (Art. 686 und 697l OR). Dieses ist der Bank jeweils einzureichen.