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Revision des Geldwäschereigesetzes

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV) in Kraft gesetzt. Damit wurde auch die Geldwäschereiverordnung der FINMA angepasst (GwV-FINMA). Damit verbessert die Schweiz ihre Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Die neuen Bestimmungen im Geldwäschereiabwehrdispositiv sollen primär noch mehr Transparenz schaffen, gelten für alle Finanzinstitute (Banken, Versicherungen) in der Schweiz und stärken insgesamt den Schweizer Finanzplatz.  

Im Rahmen dieser gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben bestehen für die Bank Avera bei der Eröffnung sowie während der Dauer der Geschäftsbeziehung gewisse Abklärungspflichten. Die beiden wichtigsten Neuerungen des revidierten Geldwäschereiabwehrdispositivs betreffen

  • die Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person (WiBe), und
  • die periodische Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Kundenbelege/-daten.
     

Geldwäscherei-Revision: Was muss ich als Bankkundin/ Bankkunde wissen?

Was verändert sich durch das revidierte GwG?
Das revidierte Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) und seine Ausführungsbestimmungen bringen erweiterte Sorgfaltspflichten für die Bank Avera mit sich. Das revidierte GwG beinhaltet insbesondere zwei neue Pflichten:

  • Die Verifizierung der Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person.
  • Die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Kundendaten.

Für die Erfüllung dieser Pflichten ist die Bank Avera auf die Mithilfe der Bankkundin / des Bankkunden angewiesen.

Was bedeutet «wirtschaftlich berechtigte Person»?
Die wirtschaftliche Berechtigung gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse und definiert, wer über die Gesellschaft resp. Vermögenswerte tatsächlich bestimmen kann und wem sie effektiv gehören. Das revidierte GwG verlangt explizit, dass jedes Finanzinstitut die Angaben seiner Kundinnen und Kunden zur wirtschaftlich berechtigten Person zusätzlich zur Feststellung auch überprüft und angemessen dokumentiert.

Was ist mit KYC (Know your Customer) gemeint?
KYC steht für «Know your Customer», also «Kenne deinen Kunden». Dabei sind die Finanzinstitute verpflichtet, die Identität ihrer Kundinnen und Kunden sowie die wirtschaftliche Berechtigung zu prüfen und die Art und den Zweck der Geschäftsbeziehung zu klären und festzuhalten.

Wie stellt die Bank Avera die Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen sicher?
Es handelt sich um eine Plausibilitätskontrolle. Bei der Bank Avera wird die Plausibilisierung der Angaben zur «wirtschaftlich berechtigen Person» mittels Formulare dokumentiert und plausibilisiert.

Bei operativ tätigen Gesellschaften ist die Bank verpflichtet, die Kontrollinhaber der Gesellschaft festzustellen. Dabei handelt es sich um diejenigen natürlichen Personen, welche direkt 25 % oder mehr Stimm- oder Kapitalbeteiligungen an der Gesellschaft halten, aber auch natürliche Personen, welche indirekt über eine zwischengeschaltete Gesellschaft mit einer Stimm- oder Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % oder auf andere Weise kontrolliert.
Um die festgestellten Kontrollinhaber zu verifizieren, benötigt die Bank Avera aussagekräftige KYC-Daten sowie aussagekräftige Dokumente wie das Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen. Sämtliche in der Schweiz situierten Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind gemäss Art. 967l OR resp. Art. 790a OR verpflichtet ein Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen. Bei anderen Gesellschaften benötigt die Bank Avera weitere aussagekräftige Dokumente, aus welchen die Kontrollinhaber hervorgehen.

Bei nicht operativ tätigen Gesellschaften (sog. Sitzgesellschaften) ist die Bank Avera verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen an den Vermögenswerten festzustellen. Dabei handelt es sich um diejenigen natürlichen Personen, welche aufgrund einer Stimm- oder Kapitalbeteiligung oder auf andere Weise an den Vermögenswerten der Gesellschaft letztendlich verfügungsberechtigt sind oder auf die Vermögenswerte der Gesellschaft Einfluss nehmen können.
Um die festgestellten wirtschaftlich berechtigten Personen zu verifizieren, benötigt die Bank Avera aussagekräftige KYC-Daten sowie aussagekräftige Dokumente wie das Aktien- oder das Anteilbuch. Sämtliche in der Schweiz situierte Gesellschaften Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind gemäss Art. 686 OR resp. Art. 790 OR verpflichtet ein Aktien- resp. Anteilbuch zu führen.

Was umfasst die periodische Aktualisierung der Kundenbelege/-daten?
Der Gesetzgeber verlangt für sämtliche Geschäftsbeziehungen eine regelmässige Überprüfung hinsichtlich der Aktualität der Kundendaten.

Die Überprüfungspflicht umfasst sämtliche über die Bankkundin / den Bankkunden im Rahmen der Sorgfaltspflichten erhobenen Informationen und KYC-Angaben. Konkret handelt es sich hierbei mindestens um Personalien (Vorname, Name, Geburtsdatum, Nationalität sowie die effektive Wohnsitzadresse resp. Sitzadresse) sowie weitere Angaben über die wirtschaftliche Berechtigung an den Vermögenswerten. Aktualisiert werden nur diejenigen Informationen und Dokumente, bei denen ein Änderungsbedarf identifiziert wird.
Im Rahmen der periodischen Aktualisierung werden insbesondere fehlende, veraltete oder unvollständige Daten und Unterlagen (Kundenbelege) auf den neusten Stand gebracht.

Welche Kundenbeziehungen müssen periodisch aktualisiert werden?
Die Einhaltung der Pflicht gilt grundsätzlich für alle Kundenbeziehungen, also sowohl für Privatpersonen wie auch für juristischen Personen. Der Umfang und die Periodizität der Überprüfung richten sich nach dem Risiko, welches von der Geschäftsbeziehung ausgeht.

Wie setzt die Bank Avera die Pflichten um?
Seit Inkrafttreten des revidierten GwG überprüft die Bank Avera die Daten ihrer Kunden regelmässig und aktualisiert diese bei Bedarf. Die periodische Überprüfung resp. Aktualisierung der Daten erfolgt mittels Briefversand, Information im E-Banking oder anlässlich eines Beratungsgesprächs.

Was unternimmt die Bank Avera, wenn sie die nötigen Informationen oder Unterlagen nicht erhält?
Die Bank Avera muss die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und kann keine Ausnahmebestimmungen vorsehen. Sofern die erforderlichen Dokumente und Angaben der Bank Avera nicht zur Verfügung gestellt werden, sind die gesetzlich vorgesehenen Schritte einzuleiten (Einschränkung der Dienstleistungen) oder im Extremfall die Geschäftsbeziehung zu beenden.

 

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