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Die britische Finanzmarktaufsicht unterstützt die Ermittlung des LIBOR nur noch bis Dezember 2021. Danach wird der globale LIBOR durch nationale Zinssätze in den verschiedenen Ländern abgelöst – in der Schweiz durch den «SARON». Mit der Abschaffung des LIBOR und der Einführung des SARON ändert sich folglich auch die Basis unserer Flexhypotheken. Kundinnen und Kunden der Bank Avera können nach wie vor Flexhypotheken abschliessen und erneuern. Abgeschlossene Flexhypotheken bleiben bestehen.
SARON steht für «Swiss Average Rate Over-Night». Dabei handelt es sich um einen Interbankzinssatz, zu dem sich Banken am Schweizer Geldmarkt effektiv untereinander Geld ausleihen (inklusive der Schweizerischen Nationalbank SNB). Dies ist auch einer der entscheidenden Unterschiede zum LIBOR: Dieser basiert auf einem rein theoretischen (prognostizierten) Satz, zu dem sich Banken unbesicherte Kredite gewähren würden – also nicht auf tatsächlichen Transaktionen wie beim SARON. Dieser Mangel an effektiven Transaktionen hat den LIBOR manipulationsanfällig gemacht. Zudem hat seine Aussagekraft seit der Finanzkrise 2008 deutlich abgenommen, da Banken sich seither praktisch kein unbesichertes Geld mehr leihen.
SIX berechnet täglich den Zinssatz der von den Banken und Versicherungen in der Schweiz getätigten Geschäfte. Dieser SARON-Satz wird täglich um 18.00 Uhr fixiert und publiziert. Die Zinsberechnung der SARON-Finanzierungen erfolgt nun auf Basis dieser einzelnen SARON-Tagessätze.
Der täglich neu festgesetzte SARON-Satz wird dabei während der Dauer der Zinsperiode (z.B. 3 Monate) aufgezinst (sogenannter «compounded SARON»). Der Basiszinssatz für die Kundinnen und Kunden ergibt sich aus dem Durchschnitt der aufgezinsten SARON-Zinssätze und wird jeweils fünf Tage vor dem Zinstermin (d.h. Quartalsende) berechnet. Ist der Basiszinssatz negativ, wird er durch 0% ersetzt.
Werden die beiden Referenzzinssätze über die letzten 20 Jahre verglichen, so zeigt sich der SARON ähnlich bis tendenziell sogar leicht tiefer als der LIBOR.
Die bestehenden Flexhypotheken werden weiterhin angeboten, die Produktvereinbarungen enthalten eine entsprechende Anpassungsklausel. Die Umstellung respektive ein Nachfolgeprodukt erfolgt bis spätestens Ende 2021. Wir informieren Sie zu gegebener Zeit wieder darüber.