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Individualbesteuerung:
Was sich für Privatpersonen künftig ändert
12.03.2026 von Debbie Kalbermatter

Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz zur Einführung der Individualbesteuerung angenommen. Auslöser war ein Referendum gegen das zuvor am 20. Juni 2025 verabschiedete Gesetz. Mit dem Entscheid wird ein grundlegender Systemwechsel eingeleitet: Künftig reichen alle Personen – unabhängig vom Zivilstand – eine eigene Steuererklärung ein und werden individuell besteuert.
Das neue Gesetz regelt vorerst die Direkte Bundessteuer. Die Kantone sind verpflichtet, die Individualbesteuerung auch für die Staats- und Gemeindesteuern einzuführen. Da kantonale Tarife und Abzüge noch nicht definiert sind, lassen sich die gesamthaften steuerlichen Auswirkungen heute nur bedingt abschätzen. Für die Direkte Bundessteuer rechnet der Bund mit jährlichen Mindereinnahmen von rund CHF 630 Millionen.
Warum die Reform kommt
Heute werden Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gemeinsam besteuert, während Konkubinatspaare bereits individuell veranlagt werden. Zudem gelten unterschiedliche Tarife für Verheiratete und Unverheiratete. Diese Unterschiede führen je nach Einkommenssituation zu steuerlichen Vor- oder Nachteilen. Die Individualbesteuerung soll diese Ungleichbehandlung beseitigen und das System vereinheitlichen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Einheitlicher Steuertarif
Die bisherigen Grund- und Verheiratetentarife werden durch einen zivilstandsunabhängigen Einheitstarif ersetzt.
Zuteilung von Einkommen und Vermögen
Einkünfte und Vermögenswerte werden künftig der Person zugerechnet, der sie zivilrechtlich gehören. Beispiele:
- Gemeinschaftskonten und gemeinsame Wertschriften werden hälftig aufgeteilt.
- Liegenschaften werden gemäss Grundbucheintrag zugeordnet.
- Erwerbseinkommen wird der jeweils erzielenden Person angerechnet.
Da künftig zwei Steuererklärungen pro Ehepaar eingereicht werden, rechnet die Eidgenössische Steuerverwaltung mit rund 1.7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr.
Höhere Abzüge für Kinder, Versicherungen und Betreuung
- Der Kinderabzug steigt von CHF 6 800 auf CHF 12 000 pro Kind und wird bei gemeinsamem Sorgerecht hälftig aufgeteilt.
- Gleiches gilt für den Versicherungsabzug.
- Drittbetreuungskosten werden ebenfalls je zur Hälfte zugeordnet.
Bei Ehepaaren mit nur einem oder einem sehr tiefen Zweiteinkommen kann ein Teil der Abzüge ins Leere fallen, wenn kein steuerbares Einkommen vorhanden ist.
Haftung für Steuerschulden
Ehegatten haften künftig nicht mehr für die Steuerschulden des anderen.
Kapitalbezüge
Kapitalleistungen aus der 2. Säule oder Säule 3a werden neu separat besteuert. Die Bezüge der Ehegatten werden nicht mehr zusammengezählt, sondern pro Person beurteilt.
Auswirkungen auf verschiedene Lebenssituationen
Die Reform wirkt sich je nach Zivilstand, Einkommensverteilung und Anzahl Kinder unterschiedlich aus. Die folgenden Aussagen zeigen Tendenzen, ersetzen aber keine individuelle Berechnung.
Unverheiratete Personen
- Ohne Kinder: Bei Einkommen zwischen CHF 25 000 und 95 000 leichte Entlastung; ab ca.
CHF 100 000 höhere Belastung. - Mit einem Kind: Bis CHF 60 000 keine Veränderung; darüber tendenziell höhere Belastung.
- Mit zwei Kindern: Bis CHF 80 000 keine Veränderung; zwischen CHF 85 000 und 110 000 Entlastung; ab ca. CHF 115 000 höhere Belastung.
Verheiratete Paare
- Gleichmässige Einkommen, hohe Gesamteinkommen: Tendenziell steuerliche Entlastung.
- Ein Einkommen oder sehr tiefes Zweiteinkommen: Grundsätzlich höhere Steuerbelastung zu erwarten.
Inkrafttreten und Ausblick
Das Gesetz tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Die lange Übergangsfrist ist notwendig, weil sowohl Bund als auch Kantone umfangreiche Anpassungen vornehmen müssen. Da die kantonalen Tarife und Abzüge noch offen sind – und diese einen grossen Einfluss auf die Gesamtsteuerbelastung haben – besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Sobald die kantonalen Regelungen konkret werden, kann eine individuelle steuerliche Planung sinnvoll sein.
Was bedeutet die Individualbesteuerung für unsere Vorsorge? Debbie Kalbermatten ordnet ein.
Lohnt es sich, bereits heute die eigene Vorsorgesituation zu überprüfen?
Ja, es lohnt sich, die eigene Vorsorgesituation schon jetzt zu überprüfen. Die Übergangsphase bis zur Einführung der Individualbesteuerung bietet finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten, die später nicht mehr im gleichen Umfang genutzt werden können. Durch rechtzeitige Planung lassen sich insbesondere steuerliche Vorteile sichern, etwa bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse, die heute beim einkommensschwächeren Ehepartner noch deutlich stärker wirken. Auch der Zeitpunkt von Kapitalbezügen aus der 2. Säule oder der Säule 3a kann eine wichtige Rolle spielen, da diese künftig individuell besteuert werden.

Empfehlung: Jetzt die eigene Vorsorgesituation prüfen, um in der Übergangsphase steuerliche Vorteile bei Pensionskasseneinkäufen und Kapitalbezügen zu nutzen, die später voraussichtlich nicht mehr im gleichen Umfang möglich sind.
Soll ich meine Einzahlungen in die Säule 3a anpassen?
Das kann sich lohnen. Mit der Einführung der Individualbesteuerung wird jede Person separat besteuert, weshalb auch jede Einzahlung in die Säule 3a künftig individuell steuerlich wirksam wird. Für Personen mit geringem eigenem Einkommen oder für jene, die sich bisher stärker auf die Einzahlungen des Partners oder der Partnerin verlassen haben, kann es deshalb sinnvoll sein, die persönliche 3a-Strategie neu zu prüfen. Da künftig jede Person separat vom Steuerabzug profitiert, kann eine Anpassung der Einzahlungen besonders bei Ehepaaren mit ungleicher Einkommensverteilung vorteilhaft sein.
Empfehlung: Bereits heute eine eigene 3a-Lösung aufbauen oder optimieren, um später steuerlich oder finanziell nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Soll ich Kapitalbezüge aus der Pensionskasse oder der Säule 3a neu planen?
Ja, eine frühzeitige Planung ist sinnvoll. Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a werden künftig pro Person beurteilt und nicht mehr zusammengezählt.
Was bedeutet das konkret?
- Ehepaare können Kapitalbezüge künftig zeitlich und steuerlich unabhängig voneinander planen.
- Eine Staffelung der Bezüge pro Person kann steuerlich vorteilhafter werden.
- Wer mehrere Vorsorgegefässe hat, beispielsweise mehrere 3a-Konten, kann die Auszahlung künftig noch gezielter optimieren.
Empfehlung: Bereits heute Szenarien durchspielen: Wann beziehe ich welches Kapital? Wie wirkt sich das auf meine persönliche Steuerbelastung aus? Lassen Sie sich beraten, eine frühzeitige Planung schafft Handlungsspielraum.