Ankündigung Systemanpassungen
Rund um das Jahresende kommt es zu Einschränkungen unserer Bankdienstleistungen. Betroffen sind Bancomat-Funktionen sowie E-Banking und Mobile Banking.
Rund um das Jahresende kommt es zu Einschränkungen unserer Bankdienstleistungen. Betroffen sind Bancomat-Funktionen sowie E-Banking und Mobile Banking.
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Infolge der Teilrevision des Bankengesetzes wird die Zuteilung der Vermögenswerte angepasst bei der Berechnung der Einlagesicherung für Kundinnen und Kunden mit Gemeinschaftskonten («oder-Konto», «und/oder-Konto» bzw. «compte-joint»).
Bisher wurden die auf dem Gemeinschaftskonto vorhandenen Vermögenswerte jeweils den Einzelpersonen anteilsmässig zu gleichen Teilen zugeteilt. Ab dem 1. Januar 2023 fällt die Zuteilung zu gleichen Teilen weg. Neu werden Gemeinschaften mit Gemeinschaftskonten als eigenständige Kunden/Personen betrachtet und sind im Konkursfall der Bank mit bis zu CHF 100 000 abgesichert. Führen einzelne Personen der Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung bei der Bank, so ist diese Kundenbeziehung ebenfalls mit bis zu CHF 100 000 abgesichert.
Gesamthandkonten («UND-Konto») werden bereits als eigenständige Kunden/Personen betrachtet und verfügen über eine Einlagensicherungen von CHF 100 000.
Nach dem neuen Recht sind Gemeinschaftskonten nur noch bis zu CHF 100 000 gesichert, anstatt - wie nach dem alten Recht – bis maximal je CHF 100 000 pro Person aufgrund der Zuteilung an die einzelnen Personen. Die Änderung wirkt sich einzig im Falle eines Konkurses der Bank nachteilig aus für Gemeinschaftskonten mit Guthaben über CHF 100 000.
Weitere Informationen zur Einlagesicherung finden Sie auf der Internetseite von esisuisse.
Ja, die Bank Avera ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100 000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.
Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter esisuisse.ch wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Zudem verfügen wir über hohe Liquiditätsreserven. Wir sind eine Genossenschaft, welche keine Gewinne ausschüttet. Das heisst, alle Gewinne der Vergangenheit stehen der Bank heute als Reserve zur Verfügung. Das macht uns besonders sicher.