Änderung bei der Einlagensicherung ab 01.01.2023 für Gemeinschaftskonten
Infolge der Teilrevision des Bankengesetzes wird die Zuteilung der Vermögenswerte angepasst bei der Berechnung der Einlagesicherung für Kundinnen und Kunden mit Gemeinschaftskonten («oder-Konto», «und/oder-Konto» bzw. «compte-joint»).
Bisher wurden die auf dem Gemeinschaftskonto vorhandenen Vermögenswerte jeweils den Einzelpersonen anteilsmässig zu gleichen Teilen zugeteilt. Ab dem 1. Januar 2023 fällt die Zuteilung zu gleichen Teilen weg. Neu werden Gemeinschaften mit Gemeinschaftskonten als eigenständige Kunden/Personen betrachtet und sind im Konkursfall der Bank mit bis zu CHF 100 000 abgesichert. Führen einzelne Personen der Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung bei der Bank, so ist diese Kundenbeziehung ebenfalls mit bis zu CHF 100 000 abgesichert.
Gesamthandkonten («UND-Konto») werden bereits als eigenständige Kunden/Personen betrachtet und verfügen über eine Einlagensicherungen von CHF 100 000.
Nach dem neuen Recht sind Gemeinschaftskonten nur noch bis zu CHF 100 000 gesichert, anstatt - wie nach dem alten Recht – bis maximal je CHF 100 000 pro Person aufgrund der Zuteilung an die einzelnen Personen. Die Änderung wirkt sich einzig im Falle eines Konkurses der Bank nachteilig aus für Gemeinschaftskonten mit Guthaben über CHF 100 000.
Weitere Informationen zur Einlagesicherung finden Sie auf der Internetseite von esisuisse.