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Der Bundesrat hat die Covid-19-Härtefallverordnung am 31. März 2021 angepasst. Der Kantonsrat hat den dafür notwendigen Zusatzkredit von 662,8 Mio. Franken bereits bewilligt. Die Antragsfrist für die dritte Zuteilungsrunde ist am 20. Juni 2021 abgelaufen.
Für Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater zur Verfügung.
Die Bank Avera ist eine von zwölf Banken im Kanton Zürich, die durch die Corona-Massnahmen betroffenen Unternehmen mit Darlehen unterstützt. Der Regierungsrat hat eine Kreditausfallgarantie von 425 Millionen Franken zugesichert. Die Frist für Kreditgesuche ist am 31. März 2021 abgelaufen.
Die kantonale Kreditausfallgarantie richtet sich an Unternehmen:
Sie soll insbesondere bei Härtefällen zum Zug kommen. Härtefälle gemäss Covid-19-Gesetz des Bundes sind:
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Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Die Laufzeit beträgt 60 Monate. Die Rückzahlungen werden nach der Coronakrise mit der Bank vereinbart. Die Antragsfrist für diesen Kredit ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0,5%. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Die Laufzeit beträgt 60 Monate. Die Rückzahlungen werden nach der Coronakrise mit der Bank vereinbart. Die Antragsfrist für diesen Kredit ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Überbrückungskrediten des Bundes steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater zur Verfügung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Bank bilden Bestandteil der COVID-19-KREDIT Kreditvereinbarung.