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Bei der Pensionskasse (2. Säule) zahlen Sie während des Erwerbslebens im Angestelltenverhältnis in eine Art «Sparversicherung» ein. Die Höhe Ihres späteren Bezugs – ob verrentet oder kapitalisiert – hängt direkt von der Höhe Ihrer Einzahlungen und denen Ihres Arbeitgebers ab.
Mit freiwilligen Zahlungen in die Pensionskasse lässt sich die Rente erhöhen und Steuern sparen. Aber Vorsicht – der selbstgewählte Einkauf ist nicht immer die optimale Lösung. So schreiben die Pensionskassen freiwillige Einzahlungen
im Allgemeinen dem überobligatorischen Guthaben gut – mit
Nachteilen, über die wir Sie gerne informieren.
Die grundsätzliche Entscheidung, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente und / oder Kapital erhalten wollen, müssen Sie vor der Pensionierung treffen. Die richtige Wahl ist nicht einfach, weil Sie hierfür Ihre persönlichen Ziele, Ihre familiäre Situation und Ihre Vermögensverhältnisse einbeziehen sollten.
Sicherheit: Lebenslange Rente, hohe Sicherheit
Flexibilität: Keine Flexibilität
Teuerungsausgleich: Je nach Pensionskasse
Steuern: In Bund, Kanton und Gemeinde ist Rente zu 100 Prozent steuerbar
Nachlass: Hinterbliebene Ehegattin / hinterbliebener Ehegatte erhält 60 Prozent* der Altersrente
Übrige Hinterbliebene: keine Ansprüche
* Gemäss gesetzlicher Regelung. Je nach Pensionskasse sind Abweichungen möglich.
Sicherheit: Sicherheit hängt von der Anlagestrategie ab
Flexibilität: Hohe Flexibilität
Teuerungsausgleich: Gemäss persönlicher Planung
Steuern: Einmalige Besteuerung getrennt vom übrigen Einkommen
Nachlass: Hinterbliebene Ehegattin / hinterbliebener Ehegatte erhält 100 Prozent des noch vorhandenen Kapitals**
Übrige Hinterbliebene: Ansprüche gemäss Erbrecht bzw. Testament
** Voraussetzung dafür ist die erbrechtliche Meistbegünstigung der Ehepartnerin / des Ehepartners.