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Mo – Fr: 08.00 bis 17.30 Uhr
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Das Produkt kann auf Grund der bereits im Warenkorb befindlichen Produkte nicht hinzugefügt werden. Diese Produkte können nicht in Kombination angefragt werden.
Die Eröffnung des Kontos ist bequem und einfach
Die Eröffnungs- und Saldierungsbedingungen entsprechen den geltenden Rechtsgrundlagen
Die Auflösung kann nur mit Einverständnis des Mieters und des Vermieters durchgeführt werden
0,30 % bis 100 000.–0,10 % über 100 000.–
35 % ab Bruttozinsertrag von CHF 200.– pro Jahr
Gratis
Die Eröffnung des Kontos ist ganz einfach. Wählen Sie dazu das für Sie passende Dokument aus:
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Basisvertrag für Mieterkaution senden Sie bitte an:
Bank Avera Genossenschaft
Vertriebssupport
Postfach
8620 Wetzikon
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Mieterkautionskonto Folgendes:
Die Auflösung des Kontos kann nur mit Einverständnis der Mieterin/des Mieters und der Vermieterin/des Vermieters durchgeführt werden.
Bank Avera Genossenschaft
Vertriebssupport
Postfach
8620 Wetzikon
Die rechtliche Grundlage bildet der folgende OR-Artikel:
OR Art. 257e
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.