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1869-1876: Aus Sparkassen werden Banken

Professionalisierung des Bankgeschäfts

Die wachsenden Betriebskosten und die notwendige Reservebildung verlangten nach ausreichender Rendite und entsprechendem Geschäftsgebaren. Die enge Verflechtung zwischen Gemeinnützigen Gesellschaften und den Kassen nahm zusehends ab. Das Bankgeschäft wurde professionalisiert. In Hinwil wurde 1869 anstelle der privaten Haftung der Mitglieder ein neu geäufneter Reservefond als Bankgarantie geschaffen. Bei den anderen Kassen erfolgte dieser Schritt mit der Einführung des neuen Obligationenrechtes 1892, das gleichzeitig auch die rechtliche Verselbständigung forderte. So konstituierten sich die Sparkassen neu als Genossenschaften.

Geldkrise

Eine durch den Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 verursachte Geldknappheit. Vermehrte Rückzüge unterbrachen die konstant positive Entwicklung der Sparkassen kurzzeitig. Um Bargeld über CHF 4 000 besser nutzbar zu machen, beschloss der Verwaltungsrat der Sparkasse Hinwil 1871, dieses bei der 1869 gegründeten Zürcher Kantonalbank anzulegen. Den Antrag eines Zusammengehens der Sparkasse Hinwil (heute Bank Avera) mit der Kantonalbank jedoch lehnte die Generalversammlung der Gemeinnützigen Gesellschaft von 1879 klar ab. Man blieb der Region treu und gab die gut etablierten Sparkassen des Zürcher Oberlandes nicht preis.

Obligationen: eine beliebte neue Anlagemöglichkeit

Im September 1876 fasste der Verwaltungsrat einen weiteren wichtigen und weitsichtigen Beschluss zu einer neuen Art der Geldbeschaffung und der Geldanlage: Obligationen mit Zinscoupons wurden eingeführt. Die neuen Wertpapiere kamen gut an und wurden schnell zur beliebten Anlagemöglichkeit.

Mit dem Ausbau der Bankgeschäfte konnte die Sparkasse Hinwil 1885 erstmals einen grösseren Gewinn verzeichnen, der eine Ausschüttung an die Gemeinnützige Gesellschaft ermöglichte. Noch heute fliesst jährlich ein Teil des Gewinnes der Bank Avera an die Gemeinnützigen Gesellschaften der jeweiligen Bezirke.

Erster feuerfester Kassenschrank 

Bis dahin wurde das Geld in einer hölzernen Kiste durch den Kassier verwahrt. Ob aus Angst vor einer Plünderung, oder weil der Zustand der Kiste in der Zwischenzeit bedenklich war, sei dahingestellt. Der Verwaltungsrat beschloss jedenfalls 1870, einen ersten feuerfesten Kassenschrank anzuschaffen. Dieser wurde im Haus des Präsidenten des Verwaltungsrates, Kantonsrat Heinrich Ryffel, in Wetzikon/Medikon aufgestellt. Damit waren Wertschriften und Geschäftsbücher sicher verwahrt.