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Die Säule 3a ist eine der effektivsten Möglichkeiten, die Vorsorge zu optimieren und gleichzeitig Steuern zu sparen. Seit 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Verpasste 3a-Beiträge können rückwirkend nachgezahlt werden – mit Steuervorteil. Die neue Regelung gilt für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 und ermöglicht Nachzahlungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren rückwirkend. Damit entsteht für viele Erwerbstätige eine neue Möglichkeit, ihre Steuervorteile zu erhöhen und ihr Vorsorgekapital auszubauen.
Ein wesentlicher Vorteil der Nachzahlung ergibt sich aus dem steuerlichen Effekt. Nachträgliche Einzahlungen dürfen – genau wie reguläre Beiträge – vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wer seit 2025 nicht den vollen Maximalbetrag einbezahlt hat, kann jetzt:
Das führt dazu, dass ein einzelnes Steuerjahr deutlich günstiger ausfallen kann – ideal für alle, die ihre Abzüge gezielt optimieren möchten.

Beitragslücken in der Säule 3a können entstehen, obwohl AHV-pflichtiges Einkommen vorhanden war. Häufige Gründe sind zum Beispiel:
Für solche Fälle wurde die Möglichkeit zur Nachzahlung eingeführt. Sie erlaubt, verpasste Einzahlungen nachzuholen und steuerliche Vorteile rückwirkend zu nutzen – vorausgesetzt, die gesetzlichen Bedingungen sind erfüllt.

Hier sind die wichtigsten Regeln, die ab 2026 gelten:
Mit unseren Vorsorgelösungen können Sie Ihre Nachzahlungen unkompliziert tätigen über:
Die Umsetzung erfolgt ganz einfach:

Durch die neue Möglichkeit, 3a-Lücken rückwirkend zu schliessen, entsteht ein einmaliger Vorteil:
Wer jetzt aktiv wird, holt nicht nur verpasste Jahre nach, sondern gewinnt finanziellen Spielraum für die Zukunft.
Das Beitragsjahr entspricht dem Jahr, für das Sie eine Beitragslücke schliessen möchten. Das Einkaufsjahr entspricht dem Jahr, in dem die Lücke rückwirkend geschlossen wird. Möchten Sie im Jahr 2026 einen Einkauf tätigen für eine Lücke, die im Jahr 2025 entstanden ist, ist 2025 das Beitragsjahr und 2026 das Einkaufsjahr.
Nein, ein Einkauf ist nur möglich für nicht erfolgte Beitragszahlungen.
Der Einkauf wird auf derselben Steuerbescheinigung aufgeführt, auf der die ordentlichen Beiträge ausgewiesen werden. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Kontoauszug im Januar des Folgejahres oder bei Kontoauflösung.
Pro Einkaufsjahr dürfen maximal Einkäufe in der Höhe des maximalen kleinen 3a Beitrags (Beitrag für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind) geleistet werden.
Nein, der Einkauf ist im Einkaufsjahr vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig und nicht rückwirkend für das Beitragsjahr.
Zahlen Sie vielleicht mehr Steuern, als nötig wäre? Viele Menschen lassen jedes Jahr legale Sparpotenziale ungenutzt, oft schlicht, weil sie nicht wissen, welche Abzüge und Strategien ihnen zustehen. Mit einer gezielten Steueroptimierung bleibt Ihnen mehr Netto, Sie stärken Ihre Vorsorge und können langfristig smarter investieren.
Hier erfahren Sie, wie Sie mit sieben konkreten Tipps Ihre Steuerlast senken können.
Wenn Sie in jungen Jahren mit Wertschriften in der Säule 3a starten, profitieren Sie ein Leben lang. Dank langem Anlagehorizont und Zinseszinseffekt steigen Ihre Chancen auf eine deutlich höhere Rendite gegenüber dem klassischen Vorsorgekonto. Frühzeitige Einzahlungen bringen steuerliche Vorteile und mehr Zeit am Markt. So gestalten Sie Ihre finanzielle Zukunft aktiv mit und schliessen Vorsorgelücken – mit einer Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende und mit dem Jahreswechsel rückt die Frage näher: Was schenke ich wem? Dabei wird oft vergessen, sich selbst etwas Gutes zu tun. Mit einer frühzeitigen Vorsorgeplanung schenken Sie sich nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer jetzt handelt, profitiert doppelt: Sie sparen jährlich Steuern und bauen gleichzeitig Ihre sorgenfreie Zukunft auf. Damit Ihre Vorsorge wirklich wirkt, sollten Sie drei zentrale Punkte beachten.