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BÜRGSCHAFT / GARANTIE

In Ihrem Auftrag treten wir als Bürge oder Garant gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern auf.

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BÜRGSCHAFT / gARANTIE

Mit einer Bankbürgschaft oder Bankgarantie sichern wir finanzielle Verpflichtungen ab.

Bürge oder Garant in Ihrem AuftragHäufig ist bei Geschäften ein Bürge oder Garant für die Erfüllung gewisser Leistungen erforderlich. Wir treten in Ihrem Auftrag dafür ein. Dabei verpflichten wir uns, einen im Voraus vereinbarten Maximalbetrag zu bezahlen, falls bestimmte, vertragliche Vereinbarungen nach Ansicht des Begünstigten nicht eingehalten wurden.

Bankgarantie

Wir verpflichten uns als Garant gegenüber Ihrem Geschäftspartner, bei Aufforderung die Garantie zu erfüllen und Ihrem Konto zu belasten. Eine Einsprache gegen Ihre Schuld oder Verpflichtung können wir nicht erheben.

 

Bankbürgschaft

Wir verbürgen uns gegenüber Ihren Kunden für Forderungen an Sie oder Leistungen von Ihnen. Im Gegensatz zur Garantie können Sie Einsprache gegen Ihre Schuld erheben. Die Forderung wird nur bezahlt, falls sie zu Recht besteht.