Wichtige Informationen zum Jahreswechsel
Bitte beachten Sie die Einschränkungen unserer Bankdienstleistungen rund um das Jahresende sowie weitere wichtige Informationen.
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Mo – Fr: 08.00 bis 17.30 Uhr
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Bevorzugen Sie eine andere Nachlassverteilung als die vom Gesetz vorgesehene, dann stehen Ihnen hierfür das Testament, der Ehevertrag und der Erbvertrag zur Verfügung. Für den Fall einer künftigen Urteilsunfähigkeit regelt der Vorsorgeauftrag die von Ihnen gewünschten Zuständigkeiten.
Gestaltungsmöglichkeiten nach Schweizer Recht kennenlernen
Klarheit über Ihre Vermögensaufteilung schaffen
Weichen stellen - für eine reibungslose Erbteilung nach Ihren Wünschen
Schutz von Familienangehörigen
Welche Fragen werden bei einer Nachlassplanung beantwortet?
Unsere Leistungen
In einem Erstgespräch erfassen wir Ihre finanzielle Situation und zeigen Ihnen anhand von Ihren Wünschen und Bedürfnissen die Gestaltungsmöglichkeiten nach Schweizer Recht auf. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung einer massgeschneiderten Lösung sowie beim Aufsetzen eines geeigneten Testaments oder eines Ehevertrags sowie bei der Ausarbeitung von Erbschaftsverträgen, Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen. Ihre persönlichen Ziele stehen dabei im Mittelpunkt.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch in unserer Filiale Wetzikon.
Kosten Beratungsgespräch: CHF 350.–
Erbfolge und Pflichtteile
Das Gesetz bestimmt die Reihenfolge der erbberechtigten Personen sowie wie viel jeder Erbin/jedem Erben zusteht.