Zahlungsfreigabe
Die Zahlungsfreigabe per SMS-Code («Transaktionssignierung») stellt sicher, dass keine Zahlung an Empfänger ausgeführt wird, die Sie nicht bestätigen.
Die Transaktionssignierung gilt für folgende Zahlungsarten:
- Einzelzahlungen In- und Ausland
- Daueraufträge
- PAIN.001 Dateien im neuen XML-Format nach ISO 20022 (pro Datei wird eine Signatur verlangt)
- Bearbeiten/kopieren bestehender Zahlungen/Daueraufträge, sofern Sie die Kontonummer ändern
Ausgeschlossen von der Transaktionssignierung sind:
- Kontoüberträge
- Zahlungen via Offline-Erfassungssoftware: CLX NetBanking, CLX PayMaker usw.
Hinweise
- Jeder Zahlungsempfänger muss einmal signiert werden, bei wiederkehrenden Zahlungen an den gleichen Empfänger erhalten Sie nur beim ersten Auftrag einen SMS-Code.
- Bei grösseren Schweizer Rechnungsstellern (z.B. Telekommunikationsunternehmen, Krankenkassen, Versandhäuser usw.) entfällt der SMS-Code auch bei der ersten Zahlung.
- Bei Kollektivunterschriften wird zuerst die Transaktionssignierung verlangt, anschliessend das zweite Visum.
- Erhalten Sie eine SMS für eine Zahlung, die Sie nicht erfasst haben, geben Sie die Zahlung nicht frei und melden Sie sich umgehend beim Kundendienst E-Banking. Die Nummer finden Sie in der Fusszeile jeder E-Banking-Seite.
- Ändert Ihre Telefonnummer, auf die Sie die SMS-Codes erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater oder unseren Kundendienst E-Banking. Aus Sicherheitsgründen können weder Sie noch Mitarbeitende des Kundendienstes E-Banking die Nummer mutieren.
Schutz vor Manipulation
- Passwort nicht weitergeben, aufschreiben oder im PC speichern.
- E-Banking-Passwort nicht für weitere Internet-Dienste verwenden.
- E-Banking mit der Funktion «Logout» beenden und Browserverlauf löschen.
- Regelmässige Sicherheits-Updates für Betriebssystem, Internet-Browser, Virensoftware und Firewall durchführen.