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Zahlungsfreigabe

Die Zahlungsfreigabe per SMS-Code («Transaktionssignierung») stellt sicher, dass keine Zahlung an Empfänger ausgeführt wird, die Sie nicht bestätigen.

Die Transaktionssignierung gilt für folgende Zahlungsarten:

  • Einzelzahlungen In- und Ausland
  • Daueraufträge
  • PAIN.001 Dateien im neuen XML-Format nach ISO 20022 (pro Datei wird eine Signatur verlangt)
  • Bearbeiten/kopieren bestehender Zahlungen/Daueraufträge, sofern Sie die Kontonummer ändern

Ausgeschlossen von der Transaktionssignierung sind:

  • Kontoüberträge
  • Zahlungen via Offline-Erfassungssoftware: CLX NetBanking, CLX PayMaker usw.

Hinweise

  • Jeder Zahlungsempfänger muss einmal signiert werden, bei wiederkehrenden Zahlungen an den gleichen Empfänger erhalten Sie nur beim ersten Auftrag einen SMS-Code.
  • Bei grösseren Schweizer Rechnungsstellern (z.B. Telekommunikationsunternehmen, Krankenkassen, Versandhäuser usw.) entfällt der SMS-Code auch bei der ersten Zahlung.
  • Bei Kollektivunterschriften wird zuerst die Transaktionssignierung verlangt, anschliessend das zweite Visum.
  • Erhalten Sie eine SMS für eine Zahlung, die Sie nicht erfasst haben, geben Sie die Zahlung nicht frei und melden Sie sich umgehend beim Kundendienst E-Banking. Die Nummer finden Sie in der Fusszeile jeder E-Banking-Seite.
  • Ändert Ihre Telefonnummer, auf die Sie die SMS-Codes erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater oder unseren Kundendienst E-Banking. Aus Sicherheitsgründen können weder Sie noch Mitarbeitende des Kundendienstes E-Banking die Nummer mutieren.

Schutz vor Manipulation

  • Passwort nicht weitergeben, aufschreiben oder im PC speichern.
  • E-Banking-Passwort nicht für weitere Internet-Dienste verwenden.
  • E-Banking mit der Funktion «Logout» beenden und Browserverlauf löschen.
  • Regelmässige Sicherheits-Updates für Betriebssystem, Internet-Browser, Virensoftware und Firewall durchführen.