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Besondere Bestimmungen für die Nutzung von EBICS
Die vorliegenden besonderen Bestimmungen finden zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank Avera Genossenschaft (nachfolgend «Bank» genannt) Anwendung. Mit der Verwendung von EBICS anerkennt der Kunde* zudem die Hinweise im Basisvertrag, die Datenschutzerklärung, sowie das Depotreglement.
* Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verwenden wir in diesem Dokument das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer auch mehrere Personen und alle Geschlechter.
1. Umfang der Dienstleistungen EBICS und Zugang
Der Umfang der jeweils verfügbaren EBICS-Dienstleistungen wird durch die Bank festgelegt. Zu den EBICS-Dienstleistungen der Bank zählen insbesondere der Abruf von Informationen, namentlich betreffend Kontosaldi und verbuchten Transaktionen, sowie die Erteilung von Zahlungsaufträgen über das Internet. Falls der Kunde bzw. sein Bevollmächtigter (nachfolgend gemeinsam «Nutzer» genannt) diesbezügliche Unterlagen von der Bank erhalten hat, ist deren Inhalt im Rahmen dieses Vertrages ergänzend gültig; die vorliegenden Bestimmungen gehen vor.
Die Bank vermittelt nicht den technischen Zugang zu den EBICS-Dienstleistungen. Dies ist alleinige Sache des Nutzers. Der Nutzer nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Bank die für EBICS erforderliche spezielle Software nicht vertreibt. Entsprechend übernimmt die Bank keine Gewähr, weder für den Netzbetreiber (Provider) noch für die zu EBICS erforderliche Software. Die Bank behält sich das Recht vor, ihre EBICS-Dienstleistungen jederzeit aufzuheben oder zu ändern. Für Schäden, die dem Kunden infolge Aufhebung oder Änderung der EBICS-Dienstleistungen der Bank entstehen, übernimmt die Bank keine Haftung.
Der Nutzer erhält nach der Unterzeichnung des Nutzungsvertrags EBICS die erforderlichen Zugangsdaten von der Bank, mit welchem er sich Zugang zu EBICS der Bank verschaffen kann.
Die Nutzung von EBICS setzt die gegenseitige Authentifizierung der Schlüssel des Nutzers und der Bank voraus. Die aktuellen Schlüssel der Bank werden dem Nutzer in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Schlüssel dienen dem Nutzer dazu, die Identität der Bank bei der Verbindung zur Schnittstelle für EBICS zu prüfen.
2. Erteilen/Ausführen von Aufträgen per EBICS
Die Bank ist vom Kunden beauftragt, die bei ihr über EBICS eingehenden Aufträge auszuführen sowie den Instruktionen und Mitteilungen nachzukommen. Werden der Bank über EBICS Aufträge erteilt, so ist sie berechtigt, einzelne Aufträge nach ihrem freien Ermessen abzulehnen, falls für diese ein freies Guthaben oder eine werthaltige Sicherheit fehlt oder der Rahmen der verfügbaren Kreditlimiten überschritten ist.
Bei der Bank eingehende Zahlungsanweisungen werden in der Regel nach Möglichkeit am gleichen Bankwerktag ausgeführt (ausgenommen Börsenaufträge), spätestens aber am nächsten Bankwerktag. Im Geschäftsverkehr mit der Bank gelten Samstage, Sonntage und Feiertage nicht als Bankwerktage.
Die Bank ist nicht verpflichtet, die Deckung von Aufträgen durch Kontoguthaben oder Depotbestände bei deren Annahme zu überprüfen. Im Falle einer Unterdeckung kann die Bank den Kunden auffordern, die Deckung innert angemessener Frist sicherzustellen. Die Bank ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, solche Positionen ohne Weiteres auf Risiko des Kunden glattzustellen. Ferner nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass die Übermittlung und Verarbeitung von Börsenaufträgen mit Zeitverzögerung erfolgen kann. Der Ausführungszeitpunkt hängt unter anderem von den Handelstagen/Handelszeiten der entsprechenden Börsenplätze und/oder von der Verarbeitungsstelle und/oder von lokalen Vorschriften und Gegebenheiten ab. Zeitverzögerte Aufträge können fehlerhaft sein, ohne dass dies dem Nutzer sofort angezeigt werden kann. Die Bank übernimmt keine Haftung für nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge und damit zusammenhängende Schäden, insbesondere durch Kursverluste, es sei denn, sie hat die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt.
Die Bank hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Erteilen von Auskünften sowie die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen über EBICS abzulehnen und darauf zu bestehen, dass sich der Kunde in anderer Weise (durch Unterschrift oder durch persönliche Vorsprache) legitimiert.
Die Bank führt keine Aufträge aus und kommt keinen Instruktionen nach, falls diese vom Kunden ausserhalb von EBICS via E-Mail übermittelt werden.
Der Kunde anerkennt vorbehaltlos alle auf seinen Konti/Depots verbuchten Transaktionen, welche via EBICS-übermittelte Auftragsformate getätigt werden. Gleichzeitig gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als vom Kunden verfasst und autorisiert.
3. Besonderheiten beim Bankverkehr übers Internet
Der Nutzer anerkennt, dass das Internet weltweit, offen und daher grundsätzlich allen zugänglich ist und dass der EBICS-Verkehr zwischen dem Nutzer und der Bank über öffentliche, nicht speziell geschützte Einrichtungen erfolgt. Das gilt sowohl für die bei der Bank eingehenden elektronischen Anweisungen des Nutzers als auch für die von der Bank zur Übermittlung übergebenen elektronischen Meldungen an den Nutzer. Die über das Internet zu übermittelnden Daten können das Gebiet der Schweiz in nicht voraussehbarer Weise verlassen und dies auch dann, wenn die Computersysteme von Absender und Empfänger in der Schweiz liegen. Die Bank haftet generell nicht für Schäden, welche durch die Nutzung des öffentlichen Internets entstehen.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Benützung der EBICS-Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzt. Es ist Sache des Kunden, sich darüber zu informieren. Die Bank lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.
4. Haftung der Bank
Die Bank beachtet bei der Erbringung der EBICS-Dienstleistungen und beim Betrieb ihres Rechenzentrums die geschäftsüblichen Sorgfaltspflichten. Voraussehbare Betriebsunterbrüche werden - wenn immer möglich - im Voraus angekündet. Betriebsunterbrüche zu Wartungszwecken und zur Erweiterung oder Anpassung des Systems sowie Betriebsunterbrüche bei vermuteten oder festgestellten Gefährdungen der Betriebssicherheit bleiben ausdrücklich vorbehalten und lösen keinerlei Rechtsansprüche des Kunden gegenüber der Bank aus.
Der Nutzer anerkennt, dass die Übermittlung von elektronischen Daten vom Nutzer bis zur Bank und umgekehrt nicht in den Verantwortungsbereich der Bank fällt. Für die Bank verbindlich sind stets die auf dem Computersystem der Bank getätigten Transaktionen, wie sie in elektronischen Aufzeichnungen der Bank wiedergegeben werden. Jede Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen Dritter in die Datenübertragungseinrichtungen entstehen, ist ausgeschlossen.
Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
5. Elektronische Bankdokumente und Informationen
Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten über EBICS. Insbesondere Informationen über Konti und Depots (Saldo, Auszüge, Transaktionen usw.) sind vorläufig und unverbindlich.
Der Kunde anerkennt, dass die schriftliche Mitteilung und die Mitteilung in elektronischer oder anderer Form in gleicher Weise verbindlich sind.
Sobald die elektronischen Kontoauszüge/Depotdokumente für den Kunden via EBICS abrufbar sind, gelten diese als zugestellt. Die Dokumente stehen während mindestens 12 Monaten zur Abholung für den Kunden bereit.
Die Verantwortung für die Aufbewahrung der Konto-/Depotdokumente liegt allein beim Kunden. Für allfällige Beanstandungen bezüglich der getätigten Transaktionen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Konto-/Depotauszüge in Papierform zu beziehen. Dabei erklärt sich der Kunde mit der jeweiligen Gebührenordnung der Bank einverstanden.
6. Vollmachtbestimmungen
Jede sich anhand der EBICS-Legitimationsmerkmale legitimierende Person, unabhängig von ihrem internen Rechtsverhältnis zum Kunden und ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge, Veröffentlichungen oder Regelungen auf den Unterschriftendokumenten, darf seitens der Bank als korrekt legitimierende Person betrachtet werden. Die Bank darf daher ohne weitere Überprüfung der Berechtigung der Person Aufträge und rechtsverbindliche Mitteilungen entgegennehmen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Berechtigten handelt.
7. Kosten, Entschädigung
Die Bank legt die Preise für die Nutzung von EBICS und über EBICS beanspruchte Dienstleistungen (z.B. für Zahlungsaufträge) auf ihrer Internetseite, oder auf andere geeignete Weise fest.
Die Einführung oder die Änderung von Kosten wird dem Kunden durch elektronische Anzeige, oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Die Änderung gilt ohne Widerspruch innert Monatsfrist ab Bekanntgabe als genehmigt.
Die Bank ist ermächtigt, allfällige Kosten und Gebühren einem Konto des Kunden zu belasten.
8. Sperre/Kündigung
Die Bank ist jederzeit berechtigt, den EBICS-Zugang des Nutzers ohne Angabe von Gründen und ohne vorgängige Kündigung ganz oder teilweise zu sperren.
Die Kündigung des EBICS-Vertrages (oder einzelner Dienstleistungen davon) kann seitens des Kunden und seitens der Bank jederzeit - erfolgen. Die Mitteilung der Kündigung hat die Sperrung des Zugangs zur Folge.
Sollte der EBICS-Zugang während zwei Jahren nicht genutzt werden, kann dieser seitens Bank aus Sicherheitsgründen aufgehoben werden.
9. Sorgfaltspflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Schlüssel für EBICS geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen.
Besteht Anlass zu der Befürchtung, dass unbefugte Drittpersonen Kenntnis von Zugangsdaten und Schlüsseln für EBICS gewonnen haben, so hat der Nutzer diese unverzüglich zu sperren. Der Nutzer kann bei der Bank die Zugangsdaten und Schlüssel für EBICS wechseln bzw. neu anfordern.
Der Nutzer ist verpflichtet, für sein eigenes Computersystem die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und insbesondere sein Computersystem angemessen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Computerviren zu schützen.
Der Nutzer ist zudem verpflichtet, im Vorgang zu EBICS-Zahlungen jene Abklärungen vorzunehmen, die notwendig sind, um ausschliessen zu können, dass es sich beim Zahlungsempfänger um einen mutmasslichen Betrüger handelt. Die Bank hat ihrerseits keine Möglichkeit den Zahlungsempfänger und dessen Absichten zu überprüfen. In diesem Sinne ist der Kunde für die von ihm erfassten Zahlungen selbst verantwortlich.
Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, welche sich aus einer mangelhaften Anwendung der Sorgfaltspflichten ergeben. Indes ist der Kunde verantwortlich dafür, dass auch alle seine Bevollmächtigten diese Sorgfaltspflichten erfüllen.
10. Änderung der Vertragsbedingungen
Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen sowie wesentliche Änderungen des EBICS-Dienstleistungsangebotes vor. Eine solche wird dem Kunden für sich und für die Nutzer schriftlich oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gilt ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nutzung der EBICS-Dienstleistung als genehmigt.
11. Vorbehalt weiterer Bestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benützung von Internet oder den Bankverkehr über Internet regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für den vorliegenden Anschluss an das EBICS der Bank.
Im Übrigen gelten die zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge nach ihrem jeweiligen Inhalt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, welche Bestandteil dieses Vertrages sind. Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit ihrem Inhalt einverstanden ist.
Wetzikon, 1. Januar 2025
Bank Avera Genossenschaft