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Schweizerisches Transparenzregister
Ab Oktober 2026 besteht in der Schweiz neben dem Handelsregister (www.zefix.ch) zusätzlich ein Register über die wirtschaftlich berechtigten Personen (staatliches Transparenzregister). Darin werden die Eigentümer von juristischen Personen eingetragen.
Wo ist das Transparenzregister geregelt?
Die Vorschriften finden sich im Bundesgesetz und seiner Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen («TJPG» und «TJPV»).
Wer sind die wirtschaftlich berechtigten Personen?
Wirtschaftlich berechtigte Personen sind natürliche Personen, die ein Unternehmen besitzen und letztlich kontrollieren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.transpareg.admin.ch/de/wer-ist-die-wirtschaftlich-berechtigte-person.
Wer ist betroffen und muss melden?
Die Mehrheit der Unternehmen, die als juristische Person auftreten, sind von den neuen Vorschriften und damit von der Pflicht zur Meldung und Eintragung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen im Transparenzregister betroffen. Dies gilt insbesondere für Aktiengesellschaften (AG), Genossenschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.transpareg.admin.ch/de/wer-muss-melden.
Warum ist ein aktueller Eintrag im Transparenzregister wichtig?
Meldet ein Unternehmen seine wirtschaftlich berechtigten Personen nicht an das Transparenzregister, so kann dies strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das gleiche gilt, wenn bestehende Meldungen bei Veränderungen nicht aktualisiert werden. Banken und die anderen Finanzinstitute müssen zudem innert 30 Tagen Meldung erstatten, wenn sie einen Unterschied zwischen den Informationen im Transparenzregister und den vom Kunden erhaltenen Informationen feststellen. Dabei müssen auch fehlende Einträge im Transparenzregister gemeldet werden. Die Meldung eines Unterschieds durch eine Bank führt zu einem Vermerk im Transparenzregister, was Aufwand und weitere negative Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen kann.
Kann die Bank Avera die Meldung für mich vornehmen?
Die Registrierung und Meldung (inkl. Änderungen) müssen durch die Unternehmen direkt erfolgen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder anderen Spezialisten zu wenden (z. B. Treuhandgesellschaft).
Ab wann besteht die Meldepflicht an das Transparenzregister?
Die Meldepflicht der wirtschaftlich berechtigten Personen besteht seit Oktober 2026. Je nach Situation des Unternehmens bestehen kürzere oder längere Übergangsfristen. Der genaue Meldezeitpunkt kann Art. 51 TJPG entnommen werden.
Wer hat Einsicht ins Transparenzregister?
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich, nur gewisse Behörden und dem Geldwäschereigesetz («GwG») unterstellte Finanzintermediäre und Berater haben Zugang. Das betroffene Unternehmen hat zudem Zugang zu seinen Informationen.
Welche Pflichten haben Banken?
Banken müssen gestützt auf die Vorgaben im Geldwäschereigesetz die wirtschaftlich berechtigten Personen bei ihren Kunden feststellen. Stellen sie dabei einen Unterschied zum Eintrag im Transparenzregister fest und kann dieser nicht geklärt werden, so müssen sie eine Meldung an das Transparenzregister vornehmen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen umgehend Ihrer Bank mitteilen und Fragen in diesem Zusammenhang umgehend beantworten.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen der Bundesbehörden finden Sie auf folgender Webseite: www.transpareg.admin.ch/de
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