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Login und Sicherheit

  • Welche Anforderungen an das E-Banking-Passwort gelten?

    Beim ersten Login müssen Sie das Initialpasswort ändern, das Sie von uns per Post erhalten haben. Die Anforderungen sind:

    • mindestens 10 Zeichen lang
    • mindestens 1 Gross- und 1 Kleinbuchstabe
    • mindestens 1 Ziffer
    • mindestens 1 Sonderzeichen
    • maximal 2 aufeinanderfolgende identische Zeichen
    • darf kein Trivialpasswort sein
    • darf kein bereits verwendetes Passwort sein
    • muss von Ihrem Mobile Banking Passwort abweichen

    Geben Sie Ihr persönliches Passwort nicht weiter und beachten Sie, dass unsere Mitarbeitenden Sie nie nach Ihrem Passwort fragen werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite unter «Sicherheit im Digital Banking» oder auf unserer Partnerplattform «eBanking – aber sicher!» der Hochschule Luzern.

  • Welches Login-Verfahren wird eingesetzt?

    Es wird ein zweistufiges Login-Verfahren mit Passwort und Scannen eines QR-Codes mit der App «Airlock 2FA» angewendet. Als Alternative zur App können Sie sich mit einem kostenpflichtigen Hardware-Token anmelden. Um dieses Login-Verfahren nutzen zu können, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90. Weitere Informationen zum E-Banking-Login finden Sie auf unserer unter «E-Banking-Login».

  • Ich habe meinen E-Banking-Zugang gesperrt. Was muss ich tun?

    Nach vier falschen Passworteingaben wird der E-Banking-Zugang gesperrt. Sofern Sie ihr Passwort noch wissen, können Sie über den Online-Entsperrungsprozess Ihren E-Banking-Zugang selbständig wieder freischalten. Die Selbstentsperrung können Sie mit einem normalen Login Versuch initiieren. Halten Sie dafür Ihr Mobiltelefon oder Ihren Hardware-Token bereit. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.

  • Ich habe mein E-Banking-Passwort vergessen. Was muss ich tun?

    Auf der Login-Maske können Sie den Menüpunkt «Passwort vergessen» anwählen. Über diesen Online-Prozess können Sie Ihr Passwort ändern. Halten Sie dafür Ihr Mobiltelefon oder Ihren Hardware-Token bereit. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.

  • Ich will mein E-Banking-Passwort ändern. Was muss ich tun?

    Auf der Login-Maske können Sie den Menüpunkt «Passwort vergessen» anwählen. Über diesen Online-Prozess können Sie Ihr Passwort ändern. Wenn Sie im E-Banking angemeldet sind, können Sie das Passwort über den Menüpunkt «Einstellungen» ändern. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.

  • Mein Mobiltelefon wurde gestohlen oder ging verloren. Was muss ich tun?

    Sperren Sie sofort Ihren E-Banking-Zugang mit vier falschen Passworteingaben. Sobald Ihnen die Meldung «Ihr Zugang wurde gesperrt...» angezeigt wird, haben Sie Ihren Zugang erfolgreich gesperrt. Wenden Sie sich anschliessend an unseren Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90. Sofern Sie für Ihr Login-Verfahren zwei unterschiedliche Mobiltelefone hinterlegt haben, können Sie das verlorene oder gestohlene Gerät über den Menüpunkt «Geräteverwaltung Airlock 2FA» in der Fusszeile des E-Bankings deaktivieren.

  • Ich habe ein neues Mobilgerät. Was muss ich bezüglich E-Banking-Login machen?

    Melden Sie sich mit Ihrem E-Banking-Vertrag und dem alten Mobilgerät an, auf dem Sie die App «Airlock 2FA» installiert haben. Anschliessend können Sie das neue Mobilgerät über den Menüpunkt «Geräteverwaltung Airlock 2FA» in der Fusszeile des E-Bankings hinterlegen und das alte Mobilgerät löschen.

  • Was muss ich tun, wenn mir im E-Banking etwas verdächtig vorkommt?

    Beenden Sie sofort Ihre aktive E-Banking-Sitzung, wenn Sie das Gefühl haben, «etwas gehe nicht mit rechten Dingen zu». Sperren Sie umgehend Ihren E-Banking-Zugang mit vier falschen Passworteingaben. Sobald Ihnen die Meldung «Ihr Zugang wurde gesperrt...» angezeigt wird, haben Sie Ihren Zugang erfolgreich gesperrt. Wenden Sie sich anschliessend an unseren Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.

  • Was muss ich tun, wenn eine Drittperson in meinem E-Banking ist?

    Melden Sie sich mit Ihrem E-Banking-Vertrag an. Ein erfolgreiches Login eliminiert eine bestehende E-Banking-Sitzung sofort. Beenden Sie anschliessend Ihre E-Banking-Sitzung und sperren Sie umgehend Ihren E-Banking-Zugang mit vier falschen Passworteingaben. Sobald Ihnen die Meldung «Ihr Zugang wurde gesperrt...» angezeigt wird, haben Sie Ihren Zugang erfolgreich gesperrt und sichergestellt, dass keine Drittperson mit Ihrem E-Banking-Vertrag aktiv ist. Wenden Sie sich anschliessend an unseren Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.

  • Was soll ich beim Abmelden beachten?

    Verlassen Sie das E-Banking über den Menüpunkt «Abmelden» in der Kopfzeile des E-Bankings und löschen Sie im Browser anschliessend die temporären Internetdateien (Browser-Cache). Eine Anleitung für verschiedene Browser finden Sie auf unserer Partnerplattform «eBanking – aber sicher!» der Hochschule Luzern.

  • Wo erhalte ich mehr Informationen zum sicheren Umgang im E-Banking?

    Auf unserer Webseite unter «Sicherheit im Digital Banking» und auf unserer Partnerplattform «eBanking – aber sicher!» finden Sie weiterführende Informationen.

  • Ist E-Banking sicher?

    Unser E-Banking ist mit den modernsten Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet, die laufend weiterentwickelt werden. Die Sicherheit im digitalen Raum hängt auch stark vom Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer ab. Sie finden weiterführende Informationen auf unserer Webseite unter «Sicherheit im Digital Banking» und auf unserer Partnerplattform «eBanking – aber sicher!» der Hochschule Luzern.

  • Sind zusätzliche Sicherheitsprogramme notwendig?

    Während der E-Banking-Sitzung ist die Verbindung mittels Sicherheitsprotokoll (SSL/TLS-Protokoll) verschlüsselt. Wichtig ist, dass Sie eine Firewall aktiviert und ein Virenschutzprogramm installiert haben. Wir verweisen Sie auf die Empfehlung von «eBanking – aber sicher!» der Hochschule Luzern.

  • Ist die Verbindung zu meiner Buchhaltungssoftware möglich?

    Wir bieten die gängigen Schnittstellen für die Anbindung Ihrer Buchhaltungssoftware an. Dazu gehören die Offline-Direktschnittstelle, bLink und EBICS. Weitere Informationen zu den Anbindungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite unter «Anbindung Buchhaltungssysteme». Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

  • Habe ich auch im Ausland Zugang zum E-Banking?

    Seitens Bank bestehen keine geografischen Restriktionen. Beachten Sie, dass einzelne Länder einschränkende Vorschriften für E-Banking-Dienstleistungen und die Verwendung von Verschlüsselungssoftware haben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst E Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.

Mobile Banking App

  • Wie aktiviere ich die Mobile Banking App?

    Nach dem ersten Login ins E-Banking können Sie die Mobile Banking App unter «Einstellungen» > «Mobile Banking» > «Mobile Banking mit QR-Code einrichten» aktivieren. Folgen Sie den Anweisungen an Ihrem Bildschirm und auf Ihrem Mobilgerät. Das Passwort für das Mobile Banking App muss vom E-Banking-Passwort abweichen. Weitere Informationen zur Mobile Banking App finden Sie unter «Mobile Banking App».

  • Ich habe ein neues Mobilgerät. Was muss ich bezüglich Mobile Banking machen?

    Aktivieren Sie Ihr neues Mobilgerät unter «Einstellungen» > «Mobile Banking» > «neues Gerät hinzufügen» für die Mobile Banking App und löschen Sie gegebenenfalls das alte Gerät aus der Liste der berechtigen Mobilgeräte.

    Bitte beachten Sie, dass Sie allenfalls auch den Gerätewechsel für den zweiten Faktor via App «Airlock 2FA» vornehmen. Weitere Informationen zum Gerätewechsel finden Sie bei der Frage «Ich habe ein neues Mobilgerät. Was muss ich bezüglich E-Banking-Login machen?» [Frage verlinken].

  • Ich kann keine Zahlung in der Mobile Banking App erfassen. Was muss ich tun?

    Stellen Sie sicher, dass Sie Zahlungen im E-Banking unter «Einstellungen» > «Mobile Banking» > «Transaktionen für Mobile Banking» zulassen.

  • Ich kann keine Börsenaufträge in der Mobile Banking App erfassen. Was muss ich tun?

    Stellen Sie sicher, dass Sie Börsenaufträge im E-Banking unter «Einstellungen» > «Mobile Banking» > «Transaktionen für Mobile Banking» zulassen.

Zahlungen

  • Bis wann wird eine Inlandzahlung am gleichen Tag ausgeführt?

    Zahlungen, die bis 16 Uhr erfasst werden, können am gleichen Arbeitstag ausgeführt werden, sofern keine Nachbearbeitung durch die Bank erforderlich ist.

  • Bis wann wird ein Kontoübertrag am gleichen Tag ausgeführt?

    Kontoüberträge werden rund um die Uhr verarbeitet, auch an Wochenenden und an Feiertagen, sofern keine Nachbearbeitung durch die Bank erforderlich ist.

  • Wie kann ich eine Zahlung ins Ausland möglichst rasch abwickeln?

    Sie benötigen die IBAN des Zahlungsempfängers oder seine Kontonummer und den SWIFT-Code/BIC seiner Bank. Füllen Sie die Angaben des Begünstigten und dessen Bank möglichst detailliert aus. So vereinfachen und beschleunigen Sie die Überweisung.

  • Welche Voraussetzungen gibt es für SEPA-Zahlungen?

    Auslandzahlungen, die über «Single Euro Payments Area» (SEPA) abgewickelt werden, sind sicher, effizient und kostengünstig. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:

    • Zahlung erfolgt in Euro
    • Zahlung geht in ein SEPA-Land
    • Empfängerbank ist SEPA-Teilnehmer
    • IBAN (International Bank Account Number) des Empfängers ist angegeben
    • Name und Adresse des Empfängers sind angegeben
    • BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank ist angegeben
    • Zahlung erfolgt ohne spezielle Instruktionen (z. B. «Express», Gebühreninstruktion oder Leitwegbestimmung)
  • Welche Optionen für die Belastungsanzeige gibt es?

    Bei der Erfassung einer Zahlung können Sie folgende Optionen für die Avisierung auswählen:

    E-Banking Mobile Banking Erklärung
    Zahlungsbeleg nach Bankvorgabe Standard Anzeige nach vorgegebenen Einstellungen der Bank: Anzeige der Zahlungsdetails auf Kontoauszug, keine separate Belastungsanzeige
    Kein Zahlungsbeleg (Details auf Kontoauszug) Nicht möglich Anzeige der Zahlungsdetails auf Kontoauszug, keine separate Belastungsanzeige
    Einzelbeleg Einzelanzeige Belastungsanzeige mit Details der Zahlung
    Sammelbeleg ohne Detail Sammelanz. ohne Details Belastungsanzeige mit Gesamtbetrag aller Zahlungen (ohne Zahlungsdetails), keine Zahlungsdetails auf Kontoauszug
    Sammelbeleg mit Detail Sammelanz. mit Details Belastungsanzeige mit detaillierter Auflistung aller Zahlungen
    Nicht möglich Keine Anzeige des Gesamtbetrags ohne Details auf Kontoauszug, keine separate Belastungsanzeige

    Je nach Zustellungsart können zusätzliche Spesen anfallen. Wir empfehlen Ihnen, die elektronische Zustellung zu aktivieren. Weitere Informationen zur Aktivierung von E-Dokumenten finden Sie bei der Frage «Wo kann ich meine Dokumente für den elektronischen Versand via E Banking aktivieren?» [Frage verlinken].

  • Kann ich einen Zahlungsempfänger speichern?

    Alle von Ihnen erfassten Zahlungsempfänger werden gespeichert und können wiederverwendet werden. Bei der Zahlungserfassung werden die Zahlungsempfänger basierend auf Ihrer Eingabe vorgeschlagen.

  • Was ist die Transaktionssignierung?

    Mit der Transaktionssignierung wird sichergestellt, dass keine Zahlung an einen neuen Empfänger ausgeführt wird, ohne dass Sie diese mittels einem zweiten Faktor (App «Airlock 2FA» oder Hardware-Token) signieren. Sie bestätigen damit Ihre Identifikation als Auftraggeber und erlauben uns, die Zahlung auszuführen.

    Die Aufforderung zur Signierung erhalten Sie nach der Erfassung der Zahlung bzw. nach der Einreichung der Zahlungsdatei. Prüfen Sie, ob die Zahlungsinformationen mit jenen im E-Banking übereinstimmen. Wenn die Zahlung in Ordnung ist, können Sie die Signatur erteilen.

    • Transaktionssignierung mit Push-Nachricht [Link zu Erklärvideo auf E-Banking-Login]
    • Transaktionssignierung mit QR-Code [Link zu Erklärvideo auf E-Banking-Login]

    Falls Sie eine Aufforderung zur Freigabe einer Zahlung erhalten, die Sie nicht erfasst haben, geben Sie die Zahlung nicht frei und melden Sie sich sofort beim Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.

    Die Transaktionssignierung gilt für folgende Zahlungsarten:

    • alle In- und Auslandzahlungen
    • Daueraufträge
    • PAIN.001-Zahlungsdateien (Upload im E-Banking und Einreichung via bLink)
    • bearbeiten oder kopieren bestehender Zahlungen und Daueraufträge, sofern die Kontonummer geändert wurde

    Ausgeschlossen von der Transaktionssignierung sind:

    • Kontoüberträge
    • Zahlungen an bereits signierten Zahlungsempfänger*
    • Zahlungen via Offline-Direktschnittstelle (z. B. mammut LION, Crealogix Paymaker)
    • Zahlungen via EBICS-Schnittstelle
    • grössere Schweizer Rechnungssteller (z. B. Telekommunikationsunternehmen, Krankenkassen, Versandhäuser etc.)

    *Für gewisse Zahlungsempfänger muss aus Sicherheitsgründen jede Zahlung signiert werden.

    Im E-Banking unter «Einstellungen» > «Sicherheit» > «Zahlungen» > «Monatlicher Freibetrag ohne Transaktionssignierung» haben Sie die Möglichkeit, für die Transaktionssignierung eine monatliche Freigrenze bis zu CHF 3 000 zu erfassen.

  • Meine Zahlung ist noch pendent. Was bedeutet der Status?

    Über den Menüpunkt «Zahlungen» finden Sie alle pendenten Zahlungen, die folgende Stati aufweisen können:

    Status Erklärung
    Ausführbereit Eine Zahlung im Status «Ausführbereit» kann noch geändert bzw. gelöscht werden.
    Keine Deckung Das Belastungskonto verfügt nicht über genügend Deckung. Falls in der Zwischenzeit eine Gutschrift eingetroffen ist, wird die Zahlung trotz Status «Keine Deckung» zum nächstmöglichen Zeitpunkt automatisch ausgeführt.
    In Verarbeitung Die Zahlung wird aktuell verarbeitet und kann nicht mehr gelöscht oder mutiert werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dieser Zahlung an den Kundendienst E-Banking unter der Direktwahl +41 44 933 52 90.
  • Meine Zahlung ist unter «Zahlungen» > «Zahlungen verwalten» > «Pendente Zahlungen» nicht ersichtlich. Woran liegt das?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten:

    • Die Zahlung wurde bereits ausgeführt und ist daher unter «Zahlungen» > «Zahlungen verwalten» > «Verarbeitete Zahlungen» > «Erledigte» zu finden.
    • Die Zahlung wurde abgelehnt oder annulliert und ist daher unter «Zahlungen» > «Zahlungen verwalten» > «Verarbeitete Zahlungen» > «Annullierte / Abgelehnte» zu finden.
    • Bei der Zahlung ist die Transaktionssignierung offen. Die Zahlung ist daher unter «Zahlungen» > «Zahlung freigeben» > «Zahlungen signieren» zu finden und zu signieren. Weitere Informationen finden Sie bei der Frage «Was ist die Transaktionssignierung?» [Frage verlinken].
    • Bei der Zahlung ist ein Visum nötig. Die Zahlung ist daher unter «Zahlungen» > «Zahlung freigeben» > «Zahlungen visieren» zu finden und zu visieren.
  • Was bedeutet «1 Visa offen» bzw. «2 Visa offen»?

    Haben Sie für das Belastungskonto keine Einzelberechtigung, müssen die von Ihnen erfassten Zahlungen von weiteren Verträgen visiert werden.

    Status Beschreibung
    1 Visa offen Die Erfassung der Zahlung erfolgte mit einem E-Banking-Vertrag, der über die Berechtigung «Kollektiv» des entsprechenden Belastungskontos verfügt. Die Zahlung muss durch einen weiteren E Banking-Vertrag mit Kollektiv- oder Einzelberechtigung freigegeben werden.
    2 Visa offen Die Erfassung der Zahlung erfolgte von einem E-Banking-Vertrag, der über die Berechtigung «Erfassen» des entsprechenden Belastungskontos verfügt. Die Zahlung muss durch zwei verschiedene E-Banking-Verträge mit Kollektivberechtigung oder durch einen einzelnen Vertragsinhaber mit Einzelberechtigung freigegeben werden.
  • Kann ich bereits erfasste Zahlungen ändern oder löschen?

    Ja, solange die Zahlung im Status «Ausführbereit» ist, was normalerweise bis zum Vortag der geplanten Ausführung der Fall ist.

  • Wo kann ich Zahlungsdateien einreichen?

    Sie können die Zahlungsdatei über «Zahlungen» > «Massenverarbeitung» > «Zahlungsdatei senden» hochladen und einreichen. Die Zahlungsdatei muss mittels zweitem Faktor signiert werden. Weitere Informationen zur Transaktionssignierung finden Sie bei der Frage «Was ist die Transaktionssignierung?». ANKERLINK

    Falls der Menüpunkt «Massenverarbeitung» oder die Funktion «Zahlungsdatei senden» in Ihrem E-Banking nicht angezeigt wird, kann diese unter «Einstellungen» > «Allgemein» > «Erweiterte Zahlungsfunktionen» > «Zahlungsdatei senden» aktiviert werden.

    Für das Erstellen der PAIN.001-Zahlungsdatei benötigen Sie ein Buchhaltungsprogramm, welches in der Lage ist, eine entsprechende Datei zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Avisierungsregeln (gewünschte Belastungsanzeige) direkt im Buchhaltungsprogramm festlegen und mit der Zahlungsdatei direkt übermitteln. Im E-Banking kann diese Einstellung nicht mehr geändert werden.

  • Wo kann ich Zahlungseingänge abholen?

    Unter «Zahlungen» > «Zahlungseingänge» > «Zahlungseingänge abholen» finden Sie die QRR-Eingänge pro Konto. Sie können jeweils entscheiden, ob Sie alle vorhandenen Eingänge oder nur die neuen abholen möchten. Weiter werden die bereits abgeholten Eingänge ausgewiesen. Gibt es keine abholbereiten Daten, wird die Meldung «Keine Daten vorhanden» angezeigt.

    Falls der Menüpunkt «Zahlungseingänge» oder die Funktion «Zahlungseingänge abholen» in Ihrem E-Banking nicht angezeigt wird, kann diese unter «Einstellungen» > «Allgemein» > «Erweiterte Zahlungsfunktionen» > «Abholen von Zahlungseingängen» aktiviert werden.

  • Wo kann ich Lastschriftdateien für den Einzug von LSV+-Zahlungen übermitteln?

    Unter «Zahlungen» > «Zahlungseingänge» > «Lastschriftdatei übermitteln» können Sie LSV+-Dateien einreichen.

    Falls der Menüpunkt «Zahlungseingänge abholen» oder die Funktion «Lastschriftdatei übermitteln» in Ihrem E-Banking nicht angezeigt wird, kann diese unter «Einstellungen» > «Allgemein» > «Erweiterte Zahlungsfunktionen» > «Einzug von Zahlungen via LSV+» aktiviert werden.

    Für das Erstellen der Datei benötigen Sie ein Programm, welches in der Lage ist, eine entsprechende Datei zu erstellen.

  • Kann ich im E-Banking eBill nutzen?

    Ja. Sie können den Anmeldeprozess unter «Einstellungen» > «eBill» > «Für eBill registrieren» starten. Sobald Sie angemeldet sind, finden Sie Ihre ungelesenen, offenen und fälligen eBill-Rechnungen direkt auf der Startseite oder unter «Zahlungen». Dort können Sie auch in das eBill-Portal abspringen, wo Sie beispielsweise alle Rechnungen einsehen und neue Rechnungssteller hinterlegen können. Weitere Informationen zu eBill finden Sie auf «eBill».

  • Wie kann ich eBill deaktivieren?

    Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Funktion eBill zu deaktivieren. Beachten Sie bitte folgende Punkte beim Löschen eines Accounts:

    • Die Abmeldung von der Dienstleistung kann nicht rückgängig gemacht werden.
    • Die noch laufenden freigegebenen Zahlungen werden weiterhin von der Bank bearbeitet.
  • Was ist die geografische Zulassung von Zahlungen?

    Legen Sie in Ihrem E-Banking fest, in welche Ländergruppen Sie Auslandzahlungen erlauben wollen. Massgebend ist das Land der Empfängerbank. Standardmässig ist nur die Region Europa zugelassen. Sie können die geografische Zulassung von Zahlungen unter «Einstellungen» > «Sicherheit» > «Zahlungen» > «Geografische Zulassung von Zahlungen» ändern.

Konto

  • Kann ich ein Konto direkt im E-Banking eröffnen?

    Sie können über den Menüpunkt «Produkt eröffnen» in der Fusszeile des E-Bankings oder über «Neues Produkt» neben der horizontalen Auflistung der Konten ein neues Zahl- oder Sparkonto eröffnen. Das Konto lautet auf Sie und steht sofort zur Verfügung. Wenn Sie das gewünschte Produkt nicht finden oder ein Konto für eine dritte Person eröffnen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

  • Wie erstelle ich einen Kontoauszug?

    Wählen Sie die betreffende Kontonummer in der Vermögensübersicht oder wählen Sie das Konto in der horizontalen Auflistung oben aus. So gelangen Sie zur Übersicht mit dem Vermögensverlauf und den Transaktionen des betreffenden Kontos. Erstellen Sie nun den Kontoauszug im von Ihnen gewünschten Format über die Funktion «Exportieren». Sie können den Zeitraum frei wählen. Im E-Banking sind die Buchungen aus den vergangenen fünf Jahren ersichtlich. Über die Funktion «Exportieren» können Sie auch ältere Zeiträume berücksichtigen.

  • Wo kann ich die Kontobezeichnung ändern?

    Sie können die Kontobezeichnung über das Stift-Symbol im Konto unter «Weitere Informationen» ändern. Die Kontobezeichnung kann Ihnen helfen, Ihre Konten besser voneinander zu unterscheiden. Bitte beachten Sie, dass die Kontobezeichnung (Rubrik) nicht für alle Kontoarten angepasst werden kann.

  • Wo kann ich QR-Einzahlungsscheine erstellen/bestellen?

    Über den Menüpunkt «QR-Einzahlungsschein bestellen / erstellen» in der Fusszeile des E-Bankings können Sie den QR-Einzahlungsschein in der von Ihnen gewünschten Anzahl als PDF erstellen oder in gedruckter Form bestellen.

  • Werde ich benachrichtigt, wenn sich der Saldo verändert oder grössere Geldeingänge und -ausgänge erfolgten?

    Wählen Sie die betreffende Kontonummer in der Vermögensübersicht oder wählen Sie das Konto in der horizontalen Auflistung oben aus. Stellen Sie die gewünschten Benachrichtigungen für Ihr Konto unter «Weitere Informationen» ein.

Vermögen

  • Wie erstelle ich einen Vermögensauszug?

    Sie können einen Vermögensauszug pro Portfolio unter «Vermögensauszug» > «Download Vermögensauszug» erstellen.

  • Welche Analysemöglichkeiten habe ich für mein Portfolio?

    Sie können Ihr Portfolio unter «Vermögensauszug» nach verschiedenen Kriterien aufschlüsseln (z. B. Anlagegruppe oder Währung). Unterhalb sind zukünftige Ereignisse wie Rückzahlungen und Erträge aufgelistet.

Börse/Pläne

  • Welche Titel kann ich handeln?

    Folgende Titel sind handelbar:

    • Obligationen, Schuldbuchforderungen
    • Pfandbriefe
    • Optionsanleihen
    • Notes
    • Zerobonds
    • Aktien
    • Partizipationsschein
    • strukturierte Produkte
    • Anlagefonds
    • Genussscheine
    • Obligation mit variablem Zinssatz
    • Floating Rate Note
    • Warrants
    • Wandelanleihe
    • Convertible Note

    Nicht handelbar sind u. a. EUREX-Optionen und -Futures, Anteilscheine, Kassenobligationen, Anrechte, Edelmetall und OTC-Options.

  • Welche Auftragsarten kann ich verwenden?

    Sie können Ihre Wertschriftenaufträge bestens oder limitiert aufgeben. Wir empfehlen Ihnen eine Limitierung Ihres Wertschriftenauftrags. Sie schützen sich damit vor dem Kursrisiko, welches bei volatilen Titeln entstehen kann.

  • Welche Limitenarten stehen mir zur Verfügung?

    Limitenart Beschreibung
    Bestens (keine Limite) Bestens-Aufträge werden ohne Limite zum nächsten gehandelten Kurs ausgeführt.
    Kurslimite

    Bei einem Verkaufsauftrag bestimmt die Limite den minimalen Kurs, bei welchem Sie bereit sind zu verkaufen. Der Auftrag wird nur ausgeführt, wenn er die gesetzte Limite nicht unterschreitet.

    Bei einem Kaufauftrag bestimmt die Limite den maximalen Kurs, bei welchem Sie bereit sind zu kaufen. Der Auftrag wird nur ausgeführt, wenn er die gesetzte Limite nicht überschreitet.

    Stop-Loss Stop-Loss bezeichnet eine Kursuntergrenze. Sobald der angegebene Kurs unterschritten wird, wird ein Verkaufsauftrag zum nächsten handelbaren Kurs ausgeführt.
    Stop-Limit Die Ausführung erfolgt wie bei einem Stop-Loss, nur wird hier nach dem Erreichen des Stop-Loss-Kurses eine limitierte Verkaufsorder erzeugt. Diese kommt nur zur Ausführung, wenn das gesetzte Limit nicht unterschritten wird.

    Wertschriftenaufträge zur Zeichnung von Anlagefonds können nicht limitiert werden (nur Bestens-Auftrag möglich) und das Gültigkeitsdatum muss «bis auf Widerruf» sein. Diese Gültigkeit wird bei Anlagefonds automatisch vorgeladen und kann nicht geändert werden. Es kann bis zu zehn Arbeitstage dauern, bis die Position im Depot ersichtlich ist.

Karten

  • Wo kann ich meine Debit Mastercard und Bankkarte sperren?

    Sie können die zu sperrende Debitkarte über den Menüpunkt «Karten» auswählen und sperren. Weitere Informationen zur Kartensperrung finden Sie unter «Karten sperren».

  • Wo kann ich meine Debit Mastercard und Bankkarte entsperren?

    Sie können die gesperrte Debitkarte über den Menüpunkt «Karten» auswählen und entsperren. Weitere Informationen zur Kartensperrung finden Sie unter «Karten sperren».

  • Wo kann ich meine Kreditkarte oder Travel Karte sperren?

    Diese Kartenprodukte können nicht im E-Banking gesperrt werden. Weitere Informationen zur Kartensperrung finden Sie unter «Karten sperren».

  • Was ist Geoblocking bei Karten?

    Ihre Karte ist standardmässig nur in der Schweiz und in allen europäischen Ländern einsetzbar. Möchten Sie Ihre Karte in anderen Ländern einsetzen, können Sie die gewünschte Region unter «Karten» zusätzlich aktivieren. Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen eine zeitliche Frist zu setzen. Die Aktivierung können Sie selbst im E-Banking vornehmen oder die gewünschten Länder durch Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater freischalten lassen.

  • Wo kann ich das Geoblocking ändern?

    Sie können die entsprechende Karte unter «Karten» auswählen und die geografische Zulassung über die «Geografische Zulassung» > «ändern» anpassen.

Reisezahlungsmittel

  • Welcher Wechselkurs wird verwendet?

    Die verwendeten Währungskurse werden von Swiss Bankers Prepaid Services AG (Swiss Bankers) bestimmt und können von den publizierten Währungskursen der Bank abweichen.

  • In welcher Währung kann ich eine Travel Karte bestellen?

    Die Travel Karte ist in Schweizer Franken (CHF), in Euro (EUR) und US-Dollar (USD) erhältlich. So sparen Sie sich bei Reisen in Europa und den USA unnötige Währungswechsel und Kursverluste. Bei der Neubestellung einer Travel Karte dauert die Lieferfrist ein bis zwei Arbeitstage. Informationen zur Travel Karte finden Sie unter «Swiss Bankers Prepaid Services».

  • Wie lange dauert es, bis die Karte effektiv geladen ist?

    Die Aufladung einer bestehenden Karte ist in der Regel nach ca. zwei Stunden aktiv.

  • Was muss ich bei der Bestellung von Fremdwährungen beachten?

    Informieren Sie sich vor der Bestellung über die Bestimmungen in Ihrem Reiseland und die Empfehlungen zu den Zahlungsmitteln. Beachten Sie mögliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für die gewünschte Währung. Die Lieferfrist für Fremdwährungen beträgt in der Regel ein bis zwei Arbeitstage. Bei exotischen Währungen kann die Lieferfrist jedoch bis zu fünf Arbeitstage dauern.

  • Was ist mit Stückelung gemeint?

    Mit dem Begriff «Stückelung» ist die Grösse der Noten oder die Höhe des Notenwerts gemeint. Es gibt jeweils kleine, mittlere und grosse Noten. Die Unterteilung ist immer abhängig von den verfügbaren Noten einer Währung.

    Beispiel: Beim Schweizer Franken gibt es die folgenden Notengrössen: CHF 10, CHF 20, CHF 50, CHF 100, CHF 200 und CHF 1 000.

    Hier gelten die 10er- und 20er-Noten als «kleine Noten», die 50er- und die 100er-Note als «mittlere Noten» und die 200er- und 1 000er-Noten als «grosse Noten».

    Bei den exotischen Währungen kann nicht immer garantiert werden, dass sämtliche Stückelungen verfügbar sind. So kann es bei Bestellungen manchmal vorkommen, dass einem Wunsch nicht entsprochen werden kann. Sollten beispielsweise die kleinen Stückelungen der gewünschten Währung fehlen, wird der bestellte Betrag in diesem Fall ebenfalls in den vorhandenen mittleren und grossen Stückelungen ausgeliefert.

Nachrichten und Dokumente

  • Wo kann ich meine Dokumente für den elektronischen Versand via E-Banking aktivieren?

    Sie können Ihre Versandpräferenz unter «Dokumente» > «Einstellungen» anpassen. Diese ist in den meisten Fällen sofort gültig. Gewisse Änderungen müssen jedoch von der Bank freigegeben werden.

  • Wie lange bleiben die Dokumente im E-Banking verfügbar?

    Die Dokumente stehen Ihnen zwei Jahre zur Verfügung. Falls Sie diese Dokumente länger benötigen, speichern Sie diese bitte bei Ihnen ab.

  • Werde ich benachrichtigt, wenn ein neues Dokument verfügbar ist?

    Sie können die Benachrichtigung per SMS und/oder E-Mail unter «Dokumente» > «Benachrichtigungen» einstellen.

  • Kann ich direkt im E-Banking mit der Bank kommunizieren?

    Sie können sowohl mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater als auch mit dem Kundendienst E-Banking kommunizieren. Schreiben Sie dafür eine Nachricht über «Nachrichten» > «Neu».

  • Werde ich benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht eingetroffen ist?

    Sie können die Benachrichtigung per SMS und/oder E-Mail unter «Nachrichten» > «Benachrichtigungen» einstellen.

  • Ich bin umgezogen. Kann ich meine Adresse im E-Banking ändern?

    Sie können Ihre Adresse unter «Einstellungen» > «Adresse und Kontaktdaten» > «ändern» anpassen. Für die Adressänderung weiterer Personen nutzen Sie bitte die Nachrichten-Funktion.