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Eheleute wählen ihren Güterstand und legen damit fest, was welchem Ehegatten gehört. Im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorge sollten Sie die Auswirkungen des Güterstands auf Ihren persönlichen Nachlass abklären.
Zunehmend wird Kapital bereits vor dem Tod an die jüngere Generation weitergegeben. Hierfür kommen Erbvorbezüge oder Schenkungen infrage, die dann bei der Erbteilung ausgeglichen werden müssen. Um Konflikten unter den Erbinnen und Erben vorzubeugen, kann stattdessen eine vorzeitige Zahlung von Erbkapital mittels Darlehen erfolgen.
Erbschaften, Erbvorbezüge und Schenkungen unterliegen der Erbschafts- beziehungsweise der Schenkungssteuer. Die Höhe der Steuern richtet sich in den meisten Kantonen nach dem Verwandtschaftsgrad. Während Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie direkte Nachkommen zum Teil von der Steuer befreit oder mit hohen Freibeträgen bedacht sind, behält der Staat bei Nichtverwandten einen beachtlichen Teil ein. Dies ist vor allem bei Konkubinatspaaren zu berücksichtigen.