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General­versammlung 2021

 

schriftliche stimmabgabe

Die diesjährige Generalversammlung wird aufgrund der ungewissen Entwicklungen und aktuellen Bestimmungen zu Versammlungen nicht physisch stattfinden.

Die Generalversammlung wird wie letztes Jahr auf den gesetzlich und statutarisch vorgeschrie­benen Teil beschränkt. Genossenschafterinnen und Genossenschafter können ihre Rechte sicher wahrnehmen und wiederum schriftlich abstimmen. Die Unterlagen mit allen Informationen und Details werden Ende April postalisch zugestellt.

Die Stimmabgabe wird ausschliesslich über einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfol­gen, wie dies in der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vorgesehen ist. Den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern kann der Zutritt zur Generalversammlung nicht ge­währt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.